moin,
jetzt glaube ich zu verstehen was Du damit bezweckst, nämlich die Spurweite unabh. von den jeweiligen (Serien)-Felgen.
und dann mit den Wunschfelgen oder mit Felgen + Platten vergleichen.
da man ja nich weiss, mit welchen Felgen BMW die Spurweite ermittelt hat, selbst aus der EG BE geht das nich hervor.
habe die für meine Karre ma aufgerufen. da stehen aber auch die Daten für alle anderen Varianten des 3K drin,
also 316 - 335, mit / ohne Allrad, handgerissen oder Automatik etc.
und da wird für die VA 1494 - 1519, für die HA 1519 - 1535 angegeben.
zur Frage ob Platten nur an VA möchlich oder nich und wenn nein warum nich wurde ja schon ziemlich alles geschrieben.
spontan fallen mir auch nur TGA ein, in denen drin steht: an VA & HA oder nur an HA,
aber letzlich kommt´s auf den Prüfer an, egal welche Farbe die Kutte hat.
hab´s selber schon erlebt, dass mir ein Kollege Platten an der HA für M&S Räder nich abnehmen wollte,
weil es Zubehör Räder sind und die im TGA nich drin stehen. das fiel im aber erst auf, nachdem er die Karre verschränkt hatte
und zu dem Ergebnis kam: passt alles. dann hat er das TGA von vorne bis hinten gelesen und abgelehnt.
ein anderer Kollege hat sich das gar nich so genau angesehen.
grundsätzlich müsste sich (auch) die Frage stellen: soll das ein Prüfer als §19.3 ansehen, oder als §21 / 19.2.
im 1.Fall sind die meisten (unflexiblen und alles lesenden) schon raus.
es gibt ja auch Fälle, wo es gar nich ohne Platten an der VA geht, bspw bei einem Gewinde iVm "ungünstigen" Felgen.
da kann die jeweilige Änderung einzeln betrachtet nach §19.3 absolut unproblematisch sein, bei Mehrfachänderung kann´s anders sein,
und da muss der Prüfer entweder aaS sein, flexibel und / oder lesefaul.