Beiträge von CabRyder

    Die 313 in 18 Zoll haben nunmal diese Abmessungen.
    Wenn du so wenig Aufwand wie möglich haben willst, bleibe bei der jetzigen Reifengröße, denn nur so ist es zugelassen. Alles andere müsstest du eintragen lassen.


    Was die Sternchenmarkierung angeht:
    "Reifen mit der BMW Sternmarkierung sind modellspezifisch auf das Fahrwerk Ihres BMW abgestimmt. Die Reifen werden von führenden Herstellern exklusiv für BMW entwickelt. In umfassenden Tests werden diese Reifen zusammen mit BMW auf höchste Qualität geprüft. So profitieren Sie als Fahrer von hervorragenden Eigenschaften in Bezug auf die Sicherheit und Fahrdynamik, den Komfort und natürlich die Wirtschaftlichkeit."


    Marketinggewäsch vom Feinsten.

    Es gibt für jedes Fahrzeug eine EG Übereinstimmungsbescheinigung. Dort stehen alle für dein Kfz zulässigen Größen drin.
    Prinzipiell kann man sich aber an den im ersten Post gelisteten Größen orientieren, mit Ausnahme der 16 Zöller bei höheren Motorisierungen. Je nachdem welche Bremsanlage verbaut ist, passen die schlicht nicht drauf

    Gehe zum Schein darauf ein,treffe dich am Auto und schraube schleunigst deine Schilder ab

    Was dann Diebstahl wäre.



    genau das sagte mein Versicherungsvertreter auch. Ab der Uhrzeit im Kaufvertrag bin ich erst einmal raus und der Kaufvertrag gereift. Das heißt er ist logischerweise noch versichert die devk holt sich das aber wohl wieder wenn er einen Unfall baut oder sonstiges.

    Das sagt nicht nur dein Vertreter, das ist auch gesetzlich so geregelt. Die Versicherung geht auf den Käufer über. Deswegen den Verkauf immer unverzüglich melden. Das gilt übrigens auch für das Straßenverkehrsamt:


    "Bei verkauften, verschenkten oder stillgelegten Fahrzeugen muss unverzüglich die Zulassungsstelle, die dem Fahrzeug (zuletzt) ein amtliches Kennzeichen erteilt hat, informiert werden.
    Senden Sie dazu der Zulassungsstelle den Kaufvertrag oder die Schenkungsurkunde in Kopie zu. Achten Sie auf den notwendigen Vermerk, dass Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) an den neuen Besitzer übergeben wurden. Geben Sie den vollständigen Namen und Anschrift des Erwerbers an und lassen Sie sich die Übergabe der Dokumente vom neuen Besitzer bestätigen.
    Auch der Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) sowie die Prü­fbescheinigung über die Abgasuntersuchung (AU) müssen an den neuen Besitzer übergeben werden.
    Die steuerliche Abmeldung wird von der Zulassungsstelle nach Eingang des vollständigen Kaufvertrages veranlasst. Der neue Erwerber wird dann steuerpflichtig. Der bisherige Halter kann mit dem Kaufvertrag das Fahrzeug bei seiner Versicherung selbst abmelden."


    Link




    Ich glaube dann ist er einfach abgehauen weil von dem Auto fehlt jede Spur, daher bin ich auch am überlegen heute gar nicht bei ihm anzurufen.

    Lass es. Sollte er sich nochmal melden, dann sagst du, dass eine Erstattung nicht in Frage komme und ihm der Rechtsweg gerne offen stehe.

    Der mobile.de Vordruck halt.
    Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen, die gravierenden Mängel sind notiert, Datum und Uhrzeit sind eingetragen, Frist für die Abmeldung ebenfalls. Ich als Jemand ohne juristischen Hintergrund wüsste nicht, wie man dir daraus einen Strick drehen könnte.
    Dass Öl im Kühlwasser nicht gesund ist, das sollte bekannt sein. Dafür muss man nicht studiert haben. Also selbst wenn die Geschichte stimmt, mit der Kenntnis über die Mängel könnte man einen Motorschaden nichtmal als Pech gehabt bezeichnen, viel eher hat er solch eine Möglichkeit mit seiner Unterschrift vielleicht nicht vorhergesehen, aber zumindest billigend in Kauf genommen.


    Dass das an den Nerven zerrt glaube ich, als nicht Betroffener hat man da immer leicht reden von wegen entspann dich, mach dir keine Sorgen und so.


    Aber entspann dich ein wenig und mach dir nicht soviele Sorgen :D

    Die Karre ist ihm verreckt und er will anstatt die Karre zurückzugeben Geld haben? Und dann nur 350? Ganz ehrlich, der blufft und hofft auf ein ängstliches Dummchen getroffen zu sein, das brav bezahlt.


    Du könntest ihm schreiben, dass du alle dir bekannten Mängel aufgelistet hast und er als Käufer diese akzeptiert hat.
    Natürlich hast du dir direkt anwaltlichen Rat eingeholt, mit dem Ergebnis, dass du keinerlei Verpflichtungen dem Käufer gegenüber hast.
    Im Gegenteil: Sollte er dir keinerlei Beweise auf einen Motorplatzer zukommen lassen, erwägst du deinerseits Anzeige wegen Betruges zu prüfen zu lassen.
    Weiteren Schriftverkehr wirst du direkt an deinen Anwalt weiterreichen.


    Aber wähle deine Worte mit Bedacht, Objektivität und so oberflächlich wie möglich. Nicht dass daraus der Eindruck irgendeiner Verbindlichkeit entsteht.


    Oder du sagst gar nichts und sitzt es aus. Ich erachte es für Unwahrscheinlich, dass da noch etwas hinterher kommt.
    Sollte wider Erwarten doch was kommen, ab zum Anwalt. Nichts auf eigene Faust unternehmen.


    Normale Abmeldung wird wohl so nicht funktionieren. Du hast weder Papiere noch Kennzeichen.
    Es gäbe die Möglichkeit eine Zwangsabmeldung zu beantragen, aber auf den (evtl. hohen) Kosten dafür bleibst erstmal du selbst sitzen.
    Ruf beim Straßenverkehrsamt durch und frag nach deinen Möglichkeiten. Bist sicherlich nicht der erste mit diesem Problem.


    Habt ihr im Kaufvertrag eine Frist für die Abmeldung vereinbart bzw ist eine im Vertragsvordruck selbst schon enthalten?