dann könnte man mit diesen Infos einfach nur Polizei gehen und Anzeige erstatten und das ganz ohne Kosten 
Schon richtig, aber außer ein bisschen Genugtuung bringt das dem TE erstmal nix. Sogar wenn es zu einem Prozess kommen und der Verkäufer verurteilt werden sollte, so hat der TE immer noch nicht das, was er eigentlich will, nämlich Geld. Das müsste er zivilrechtlich einklagen und da ist eine Beratung bei einem Anwalt oder zumindest jemandem, der sich damit auskennt, eben unabdingbar.
Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, würde ich mich zwecks Erstberatung mal an die zuständige Verbraucherzentrale wenden. Ein erstes Gespräch mit einem Anwalt kostet gut und gerne mal um die 150€, über die VZ sind dann nur max. 30€ (zumindest in NRW).