Beiträge von CabRyder

    Nur weil es niemanden interessiert ist es nicht legal oder zulässig.

    Das und nichts anderes ist der springende Punkt. Egal ob LEDs, lasierte Rückleuchten, US Standlicht, falsche Rad/Reifen Kombi etc pp
    Es ist nicht legal, ergo nicht erlaubt!
    Ob der Tüv oder die Polizei dies nun aus welchen Gründen auch immer (Desinteresse, Unwissenheit) durchgehen lässt, ist was völlig anderes. Jeder, der nicht eingetragene Veränderungen am Fahrzeug durchführt, muss sich im Klaren darüber sein, dass er auch evtl mal dafür bestraft wird.
    Das kann 10 Jahre gutgehen, aber vlt trifft man auch mal auf nen netten Herren in Grün, der vlt frisch aus der Ausbildung kommt, besonders motiviert ist und am besten sich auch noch gut mit deinem Auto auskennt. Und der sagt dir dann, Kollege, LEDs in den Coronas :nono:
    Wenn ihm vlt dann noch deine Visage nicht gefällt, bleibt im schlimmsten Fall dein Auto an Ort und Stelle stehen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit nicht allzu hoch ist, dessen bewusst sein sollte man sich trotzdem.

    So, da ich ne lokale Nummer vom TÜV hier bei uns hab, habe ich spaßeshalber mal angerufen. Ergebnis: Prüfer stehen Mittwoch Nachmittag nicht zur Verfügung :thumbdown:
    Dann auch mal bei der hiesigen DEKRA angerufen, aber der Kollege war da relativ planlos und konnt auch nix dazu sagen.
    Wenn ich es nicht vergesse, versuch ichs morgen beim TÜV nochmal.
    Zefix, das interessiert mich jetzt :D


    Aber völlig unabhängig davon, was irgendwelche Prüfer sagen, wichtig ist, dass DEIN Prüfer dir später das Ding unterschreibt.

    Servus,
    Kurze frage.Welche Reifendimensionen kann ich alles auf die Original BMW Styling 189 (18 Zoll) ziehen ohne Eintragen zu müssen bzw welche Reifen sind zulässig ? Fahrzeug ist ein E90 318i VFL.


    Vielen Dank!

    VA: Reifen 225/40 R18 88W - Felge 8Jx18, ET34
    HA: Reifen 255/35 R18 90W - Felge 8,5Jx18, ET37

    Zitat

    CabRyder klar, du hast recht ein einfacher Anruf genügt nur kam ich bis jetzt nicht dazu durch Wechselschicht

    Ja hey kein Thema, wollte nur aufzeigen, dass das so Fragen sind, die dir ausser einem TÜVler wohl keiner so auf Anhieb beantworten kann. Du siehst ja, zu Anfang hieß es: klar, das geht. Da warst du erstmal happy, dann zwischenzeitlich hieß es: ne, keine Chance, dann warst du erstmal down, dann kommen entsprechende Bilder und es wird wieder suggeriert, dass es doch ohne weiteres möglich sei und die Verwirrung ist für dich komplett.
    Da hilft dir ein simpler Anruf einfach mehr, als eine seitenlange Diskussion, aber das siehst du ja selbst ein, von daher ist ja auch alles gut :thumbup:


    werde es aber die Tage in Angriff nehmen

    Ja mach und berichte bitte, würde mich jetzt auch mal interessieren. Und wenn er nein sagt, dann mit welcher genauen Begründung.

    Hach ja, es ist schon manchmal lustig hier, da wird auf inzwischen vier Seiten fröhlich rumdiskutiert und keiner kann objektive Antworten mit einem klaren Ja oder einem klaren Nein liefern. Stattdessen kommen Bilder und Mutmaßungen. Die ganze Nummer wäre wahrscheinlich mit einem kleinen Anruf bei einem oder besser bei mehreren Prüfstationen erledigt. Wurde dem TE am Anfang ja auch geraten. Diese Frage kann man auch allgemein stellen, ohne ein konkretes Automobil im Auge zu haben. Denn letzten Endes nutzt es alles nichts, wer eine solche Kombo (legal) fährt, der entsprechende Prüfer muss es mit seiner Unterschrift bestätigen. Tut er das nicht, hat man Pech gehabt.


    @TE Sollte es denn dann so sein, dass dir der TÜV verschiedene Felgen nicht eintragen würde, hast du ja immer noch Möglichkeiten, dein Konzept allein durch unterschiedliche Lackierungen durchzubringen.
    Felgen links schwarz, rechts weiß; alle Felgen schwarz/weiß; links Felgenbett schwarz, Speichen weiß, rechts andersherum, also Felgenbett weiß, Speichen schwarz etc pp. Das ist nur das, was mir so auf die Schnelle einfällt
    Von der Eintragung würd ich das Gesamtkonzept nicht abhängig machen, da gibts wie du siehst ja Alternativen. Aber ohne eine Eintragung rumzudüsen bei einem solch auffälligen Gefährt, dass würd ich mir dann doch nochmal überlegen. Denn da geht die Rennleitung mit ziemlicher Sicherheit nicht nur einmal ums Auto ;)


    PS Irgendwie denkt ich bei diesem Thread an die Diskussion im Stammbereich, gehts da jemandem ähnlich...:D

    Hab noch nie was von einer Mindest-ET im wörtlichen Sinne gehört.
    Erste Voraussetzung ist, dass im voll eingefederten Zustand nix schleift.
    Zweite Vorraussetzung ist, dass alle kriterien laut den Gutachten zu Felgen und Spurplatten erfüllt werden. Es steht doch immer irgend wie was von max Spurverbreiterung bis zu 2 oder 3 % oder sowas. Vlt hst du diese Marke überschritten.
    Aber du gehst ja auch sehr sparsam mit deinen Infos um. Hellsehen kann hier immer noch keiner. Also los, Butter bei die Fische. Welche Felgen und Platten sind es genau?