Beiträge von CabRyder

    21 drüber ist aber auch sehr bitter. wegen dem einen schei** Kilometer wird aus nominellen 40 Euro Bußgeld schnell mal ne 80 Euro Rechnung plus Punkt in Flensburg. Wenn du noch in der Probezeit bist, doppelt bitter.
    Ich wäre direkt nach dem Blitz zurück gefahren und hätt mir die Geschichte angeguckt, erst recht wenn ich mir sicher wäre, keine Geschwindigkeitsbegrenzung gesehen zu haben. Nutz dir jetzt relativ wenig, aber nimms als Tipp für die Zukunft.
    War denn da ein Kreisverkehr, ne Baustelle, Kreuzung, scharfe Kurve oder ähnliches? Wenn ja kannst davon ausgehen, dass da tatsächlich die Geschwindigkeit reduziert wird. Dann hilft wohl nur die Argumentation, dass das Schild evtl verdeckt gewesen sei. Aber auch das müssteste ja nachweisen. Am besten tatsächlich mal jemanden aus der Nähe vorbei schicken, der sich die Geschichte mal anschaut.
    War es ein mobiler oder ein fester Blitzer? Geht das aus dem Schreiben hervor? Bei nem mobilen kann man ao einiges beanstanden bzw es gibt so einige Fehlerquellen, die es sich lohnen würde mal zu überprüfen. Das regelt man aber über einen Anwalt.


    Zuletzt bleibt natürlich die Möglichkeit, dass du einfach ein Schild schlichtweg übersehen hast. Dann sind die Möglichkeiten natürlich eingeschränkter

    Die gegnerische Versicherung erteilt aufgrund des eingereichten Gutachtens eine Reparaturfreigabe. Ohne eine solche Reparaturfreigabe kann es zu Verzögerungen bei der Regulierung kommen, insbesondere wenn Du Dein Fahrzeug nach erfolgter Reparatur abholst und die Versicherung eine solche Freigabe noch nicht erteilt hat. Dann besteht die Möglichkeit, dass Du zunächst einmal in Vorzahlung trittst.

    Also soweit ich informiert bin (bitte korrigieren falls nicht korrekt), stellt das Gutachten zunächst mal nur die Dokumentation des Schadens dar. Aufgrund dessen erfolgt keine Reparaturfreigabe. Der Fahrzeugeigentümer fährt in die Werkstatt und erteilt einen Reparaturauftrag. D.h. er hat zunächst einmal im Zweifel für alle Kosten aufzukommen, denn er ist der Auftraggeber, niemand sonst. Die WS leitet diesen dann an die Versicherung weiter und die erteilen dann unter Vorlage des Reparaturauftrages eine Kostenübernahmeerklärung, oder eben auch nicht.
    Den richtigen Weg für alle, die das maximale aus einem solchen Schaden rausholen wollen, hat Dolcevita sehr gut beschrieben



    PS

    8.) Tut dir nicht zufällig dein Hals/Nacken weh :D :D

    Hahahaaa :thumbsup:

    Was genau wurd denn für 2000 euro gemacht?
    Aber nerven hast du, das muss man dir lassen. Ein paar tausemd km mit ner warnleuchte rumfahren ohne ne konkrete ahnung zu haben, warum die leuchtet...alter verwalter...
    Fehlerspeicher auslesen ist das mindeste und schon längst überfällig. Wenns das gleiche problem ist wie vor der reparatur, dann ab in die werkstatt damit und die nachbessern lassen


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    Wenn die tür normal öffnet und schließt, ist vlt das gestänge woran der pin hängt aus der führung gesprungen. Türpappe runter und mal nen blick drauf werfen. Das gestänge ist im türschloss eingeclipst sozusagen


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    Nach absprache mit der versicherung? Wozu? Du kriegst deine kohle laut gutachten und dann lass es machen wo du willst. Die versicherung hat da mal null und nix zu melden


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