Beiträge von CabRyder

    Zitat

    Leider weiss ich jetzt noch immer nicht was lt. Gutachten wirklich zulässig ist und was nicht.


    Wenn ich nachher zu haus bin, schau ich mir das mal an. Aber es kann nicht schaden, wie mel sagte mal beim tüv vorbeizufahren und direkt nachzufragen


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    Also für ein perfektes Ergebnis müssten die abgedreht werden. Macht aber natürlich keiner. Von daher wirst du dich wohl oder übel mit den nomalen Mitteln eines Beulendocs begnügen müssen, wo man eben auch einen minimalen Unterschied sehen wird.
    Schau mal oder frag mal beim User Sonny, der hat seine ZP6 auch zerkratzt gehabt und die normal wieder herrichten lassen. Sind zwar keine 313, aber glanzgedreht is glanzgedreht. Vlt kann er dir da nen Tipp geben

    Im Prinzip darfst du fahren, was du willst.

    Rad muss voll ein gefedert frei gehen, Traglast muss passen (Gummi und Felge), Gummi muss auf die Felge passen und Tachoabweichung ist zu beachten, die Abweichung vom Radumfang darf nicht zu hoch sein...

    Hmm, also darf ich doch nicht fahren, was ich will, oder ;)


    Außerdem gehts hier auch nich darum, obs technisch möglich is die Reifen auf die Felgen zu ziehen, denn das ist es ganz sicher hier mit beiden Reifenbreiten. Hier gehts darum welche Kombi er problemlos eingetragen bekommt und welche Sinn macht. Und da hilft zu 99% das Felgengutachten weiter und nicht irgendwelche Ebay Verkäufer die Irgendwelche Rad-Reifen-Kombis anbieten


    Du weißt ja Bruce, Gutachten lesen und Gutachten verstehen sind zwei verschieden paar Schuhe :D
    Zur Not halt mal mit dem Gutachten beim TÜV vorbei fahren

    Es kommt nicht nur auf die Reifengröße drauf an. Der Lastindex muss auch stimmen. Kenne jetzt das Gutachten nicht auswendig, aber soweit ich das in Erinnerung hab kommst du mit den 235ern mit LI 91 zu nem brauchbaren Ergebnis