Ja aber es wird nicht ausgeschlossen das vor dem Blinken der Warnblinker nicht an war, deswegen hab ich es angesprochen um das schonmal auszuräumen, war ja schließlich nur der TE beim Unfall.
Auch wenn der Warnblinker an ist, darf ich doch am Bus vorbeifahren, natürlich in entsprechender Geschwindigkeit. Der Busfahrer hat als allererstes darauf zu achten, dass er den kommenden Verkehr nicht behindert, denn er ist derjenige, der sich wieder in den Verkehr einreiht. Dass man die Busse vorlässt ist ein reines Privileg, aber kein Muss. Und wenn der TE sagt, dass ihm der Bus quasi kurz vorm vorbeifahren reingeknallt ist, dann glaub ich ihm das hier an dieser Stelle. Die Bilder sprechen ja die gleiche Sprache.
Buse machen den Warnblinker an wenn sie an einer unübersichtliche Stelle halten um den Verkehr darauf hinzuweisen dass Fahrgäste die Straße kreuzen könnten, dann muss der überholende Verkehr und selbst der Gegenverkehr mit Schrittgeschwindigkeit am Bus vorbei fahren. Steht meines Wissens so oder ähnlich in der StVO, wer schneller fährt und in nen Unfall verwickelt wird bekommt dann zumindest Teilschuld.
In der StVO stehen so einige Sachen, ob sich immer alle dran halten ist die andere Geschichte. Hab auch selber oft Schulbusse erlebt, die ohne Warnblinker, noch nicht mal mit nem normalen Blinker einfach mal auf der Straße angehalten haben. Und die kleinen Möpse sind quasi ohne Vorwarnung für den restlichen Verkehr über die Straße gerannt...
Nicht dass wir uns falsch verstehen, ich gebe dir ja recht in allem was du sagst, nur hat das wohl mit dem Sachverhalt hier nicht viel zu tun...