Beiträge von CabRyder

    Nein, ist es nicht. Der Verursacher hat nen Fehler gemacht, also bekommt er dafür ein Verwarngeld.

    Ist bei Bagatellschäden in der Regel der Fall, kann dir aber aus erster Hand berichten, dass es nicht immer so ist. Ermessenssache eben :thumbup:

    Komisch dass du keine Unfallmitteilung bekommen hast, aber dann ist das vielleicht in Hamburg anders als in NRW.

    Hab einen Kumpel, der sehr viel in ganz Deutschland unterwegs ist und er hatte auch schon den ein oder anderen Unfall. Hab noch nie gehört, dass es keinen Unfallbericht gab...
    Wenn ich zum Gutachter gehe ist seine erste Frage direkt nach eben diesem Bericht


    Aber wenn sie dir ein Aktenzeichen gegeben haben, werden sie auf jeden Fall ne VU-Anzeige schreiben. Also geh zum Anwalt, gib ihm die Vorgangsnummer und der kümmert sich dann um alles Weitere.

    So siehts aus. Würde ich niemals anders machen

    nein ich hab das Aktenzeichen bekommen

    Hab ich ja noch nie gehört ?( Und wo kannst du dieses einsehen. Geht ja wohl dann nur über den ANwalt oder wie?
    Also Fazit, ab zum Rechtsverdreher :thumbup:


    Weißt du ob die Polizisten dem Busfahrer ein Verwarngeld angeboten haben, welches er bezahlt hat ?

    Ist Ermessenssache der Beamten, ob sie ein solches verhängen. Hat mit der Schuldfrage an sich nichts zu tun.

    Du wirst, wenn du nicht schuld bist, wohl am Ende nur die Selbstbeteilung der RA Versicherung zahlen.

    So nicht ganz richtig. Die gegnerische Versicherung bezahlt sowohl die Schadenssumme, deinen Anwalt, als auch den Gutachter, vorausgesetzt der Gegner ist zu 100% schuldig.
    Sollte es zu einem Verfahren kommen, hängts natürlich davon ab wie dieses ausgeht

    Mein Weg führt immer zuerst zum Anwalt und zum Gutachter.
    Also ich kann dir aus aktuellem Anlass von mir berichten. Mir ist Ende November jemand in mein parkendes Fahrzeug gefahren. Schuldfrage eindeutig geklärt. War nur ein Blechschaden, Kotflügel verbeult. Ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Habe es direkt an den Anwalt weitergegeben. Er hat natürlich nach Erhalt des Gutachtens die Forderung an die Versicherung geschickt. Diese hat aber keine Rückmeldung gegeben. Die haben die Frist ablaufen lassen und erst nach Drohung mit einer Klage reagiert. Hätte ich keinen Anwalt kontaktiert, würde ich mich wohl auch noch in nem Jahr mit denen rumplagen müssen. Und das bei einem klaren Sachverhalt und bei einer Schadenssumme, die für eine Versicherung lächerlich ist.
    Muss nicht so laufen, aber kann. Von daher mein Tipp, niemals ohne Anwalt. Das mögen andere sicherlich anders sehen, aber wenn es tatsächlich hart auf hart kommt bist du mit nem ANwalt immer auf der sicheren Seite.


    Wobei auch angemerkt sei, dass mein Anwalt mich auch nach einer evtl existierenden Rechtschutzversicherung gefragt hat, die im Fall der Fälle eben auch einspringen würde, sollte es tatsächlich zu einer Klage kommen. Bei mir war diese vorhanden. Meiner Meinung nach sollte man gerade im Straßenverkehr nicht auf eine solche Versicherung verzichten

    Richtig, da muss ich auch gleich meinen Beitrag von vorhin etwas revidieren. Der Schuldige steht dann natürlich nur klar fest, wenn der Unfall klar rekonstruierbar war. Besteht Zweifel an der Schuldfrage, so sagen die Spalten erstmal gar nichts aus

    Beileid DIgga!
    Die Polizei sollte dir eigentlich einen Unfallbericht ausgehändigt haben, in dem der Schuldige eigentlich klar identifiziert ist.
    Ich würde bei sowas direkt zu nem Gutachter und zum Anwalt. Bzw nicht würde, sondern tue es immer so Was sollst du dich da mit den Versicherungen rumplagen. Der Unfallverursacher trägt in diesem Fall sämtliche Kosten