Beiträge von CabRyder

    Verstehe ich das jetzt richtig, dass mein Tacho derzeit nicht die "richtige" Geschwindigkeit anzeigt? ;(

    Korrekt. Rechnerisch und somit theoretisch sinds 7 Prozent zu wenig im Vergleich zur Serienbereifung.
    Bist wohl noch an keinem Blitzer vorbeigekommen :D


    Ich weiß nur, dass es Original BMW Felgen sind. Welche genau weiss ich leider nicht. Wo kann ich die denn ablesen?

    Auf jeder originalen Felge steht hinten ne Teilenummer drauf.
    Ansonsten mal nen Foto machen. Das kriegen wir schon raus, welche das ist ;)

    War gestern beim Reifenhändler wegen neuen Sommerreifen und er sagte mir, dass meine Winterreifen, 225/55 R17 Runflat, die ich jetzt drauf habe, komplett falsch sind und ich damit gar nicht fahren darf

    Recht hat der gute Mann.


    Das sollen angeblich Reifen für ein 5er sein.

    U.A. für den 5er F10, ja.


    Oder muss ich die Reifen gesondert eintragen lassen?

    Wirst du kaum ne Chance haben bei 7% Tachoabweichung.


    Bin natürlich sehr verärgert, weil der Händler mir ein Auto mit falscher Bereifung verkauft hat. Hab leider damals darauf nicht geachtet. :(

    Dann sollte der nächste Anruf dem Händler gelten. Vlt hat da einer aus Versehen die Räder vom F10 montiert. In diesem zusammenhang wäre auch interessant zu wissen, welche Felgen montiert sind. Wenn das nämlich welche vom 5er oder irgendeiner anderen Baureihe sind, darfst du die ohne weiteres auch nicht fahren.


    Frage nebenbei: Spinnen deine Assistenzsysteme nicht rum? Also irgendwelche unnötigen Bremseingriffe oder ähnliches?

    Was ist das denn 8|


    Was passiert denn, wenn du den Knopf zum Verriegeln im Innenraum drückst? Macht der dann auch so Faxen?


    Mechanisch kann ich es von innen nur öffnen, wenn der Knopf oben ist. Ansonsten passiert nichts wemmmicj am Griff ziehe.

    Ist normal, wenn du per Fernbedienung verschlossen hast

    Zitat

    Ihr vergesst, dass nach Erlöschen der Betriebserlaubnis auch kein Versicherungsschutz mehr besteht...

    Nö, vergessen wir nicht. So pauschal formuliert ist das nichts weiter als ein Stammtischmythos, der sich einfach nur sehr hartnäckig hält.



    Erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis wegen nicht eingetragenen, aber eintragungspflichtigen Umbauten, so erlischt der Versicherungsschutz!

    Zunächst einmal erlischt die BE auch nicht einfach so, nur weil man unzulässige Teile verbaut hat. Da gehört schon ein wenig mehr dazu.
    Was die Versicherung angeht, ich versuchs mal kurz zu machen. Entsprechende Gesetzestexte (auch zum Thema Erlöschen der BE) und Versicherungspolicen sind heutzutage ja öffentlich zugänglich, kann also jeder nachlesen. Übrigens zähle ich das Pflichtversicherungsgesetz nicht dazu. Das beschäftigt sich damit, dass bei KFZ, die im Straßenverkehr unterwegs sind, ein Versicherungsvertrag bestehen muss. Eine ganz andere Baustelle also.
    Eine Versicherung hat tatsächlich das Recht, ihr Leistungen im Schadensfall zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer seinen Pflichten nicht nachkommt. Dazu muss aber ein kausaler Zusammenhang bestehen zwischen dem Unfall und den beispielsweise hier besprochenen Codierung der US Blinker, was sicherlich als eine Art Gefährung angesehen werden kann. Fährt jemand raus, weil er denkt ich blinke und ich fahr ihm rein, dann besteht dieser Zusammenhang durchaus. Fahre ich rückwärts an ein parkendes Auto, werden wohl kaum die Blinker dafür verantwortlich sein.
    Die Komplette Streichung von Leistungen ist auch nur auf die Kaskoversicherungen beschränkt. In der Haftpflicht gilt im Versicherungsfall eine maximale Regressforderung von 5000 Euro. Ist natürlich auch Geld, aber in den finanziellen Ruin wird das wohl niemanden treiben. Und angesichts von möglichen Personenschäden mit Krankenhausaufenthalten, evtl chirurgischen Eingriffen etc ist man mit 5000 sehr gut bedient denke ich.


    Also nochmal zusammengefasst:
    - Die BE erlischt nicht automatisch, wenn man unzulässige Teile verbaut oder etwas umprogrammiert
    - Auch im worst case einer nicht gültigen BE erlischt der Versicherungsschutz nicht automatisch, die Veränderung muss unfallursächlich sein
    - Eine komplette Streichung der Versicherungsleistungen ist nur in der Kasko möglich. In der Haftpflicht maximale Regressforderung von 5000 Euro


    Das sind die Fakten. Alles andere sind Stammtischparolen