ZitatIhr vergesst, dass nach Erlöschen der Betriebserlaubnis auch kein Versicherungsschutz mehr besteht...
Nö, vergessen wir nicht. So pauschal formuliert ist das nichts weiter als ein Stammtischmythos, der sich einfach nur sehr hartnäckig hält.
Erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis wegen nicht eingetragenen, aber eintragungspflichtigen Umbauten, so erlischt der Versicherungsschutz!
Zunächst einmal erlischt die BE auch nicht einfach so, nur weil man unzulässige Teile verbaut hat. Da gehört schon ein wenig mehr dazu.
Was die Versicherung angeht, ich versuchs mal kurz zu machen. Entsprechende Gesetzestexte (auch zum Thema Erlöschen der BE) und Versicherungspolicen sind heutzutage ja öffentlich zugänglich, kann also jeder nachlesen. Übrigens zähle ich das Pflichtversicherungsgesetz nicht dazu. Das beschäftigt sich damit, dass bei KFZ, die im Straßenverkehr unterwegs sind, ein Versicherungsvertrag bestehen muss. Eine ganz andere Baustelle also.
Eine Versicherung hat tatsächlich das Recht, ihr Leistungen im Schadensfall zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer seinen Pflichten nicht nachkommt. Dazu muss aber ein kausaler Zusammenhang bestehen zwischen dem Unfall und den beispielsweise hier besprochenen Codierung der US Blinker, was sicherlich als eine Art Gefährung angesehen werden kann. Fährt jemand raus, weil er denkt ich blinke und ich fahr ihm rein, dann besteht dieser Zusammenhang durchaus. Fahre ich rückwärts an ein parkendes Auto, werden wohl kaum die Blinker dafür verantwortlich sein.
Die Komplette Streichung von Leistungen ist auch nur auf die Kaskoversicherungen beschränkt. In der Haftpflicht gilt im Versicherungsfall eine maximale Regressforderung von 5000 Euro. Ist natürlich auch Geld, aber in den finanziellen Ruin wird das wohl niemanden treiben. Und angesichts von möglichen Personenschäden mit Krankenhausaufenthalten, evtl chirurgischen Eingriffen etc ist man mit 5000 sehr gut bedient denke ich.
Also nochmal zusammengefasst:
- Die BE erlischt nicht automatisch, wenn man unzulässige Teile verbaut oder etwas umprogrammiert
- Auch im worst case einer nicht gültigen BE erlischt der Versicherungsschutz nicht automatisch, die Veränderung muss unfallursächlich sein
- Eine komplette Streichung der Versicherungsleistungen ist nur in der Kasko möglich. In der Haftpflicht maximale Regressforderung von 5000 Euro
Das sind die Fakten. Alles andere sind Stammtischparolen