Beiträge von CabRyder

    Zitat

    Ihr vergesst, dass nach Erlöschen der Betriebserlaubnis auch kein Versicherungsschutz mehr besteht...

    Nö, vergessen wir nicht. So pauschal formuliert ist das nichts weiter als ein Stammtischmythos, der sich einfach nur sehr hartnäckig hält.



    Erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis wegen nicht eingetragenen, aber eintragungspflichtigen Umbauten, so erlischt der Versicherungsschutz!

    Zunächst einmal erlischt die BE auch nicht einfach so, nur weil man unzulässige Teile verbaut hat. Da gehört schon ein wenig mehr dazu.
    Was die Versicherung angeht, ich versuchs mal kurz zu machen. Entsprechende Gesetzestexte (auch zum Thema Erlöschen der BE) und Versicherungspolicen sind heutzutage ja öffentlich zugänglich, kann also jeder nachlesen. Übrigens zähle ich das Pflichtversicherungsgesetz nicht dazu. Das beschäftigt sich damit, dass bei KFZ, die im Straßenverkehr unterwegs sind, ein Versicherungsvertrag bestehen muss. Eine ganz andere Baustelle also.
    Eine Versicherung hat tatsächlich das Recht, ihr Leistungen im Schadensfall zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer seinen Pflichten nicht nachkommt. Dazu muss aber ein kausaler Zusammenhang bestehen zwischen dem Unfall und den beispielsweise hier besprochenen Codierung der US Blinker, was sicherlich als eine Art Gefährung angesehen werden kann. Fährt jemand raus, weil er denkt ich blinke und ich fahr ihm rein, dann besteht dieser Zusammenhang durchaus. Fahre ich rückwärts an ein parkendes Auto, werden wohl kaum die Blinker dafür verantwortlich sein.
    Die Komplette Streichung von Leistungen ist auch nur auf die Kaskoversicherungen beschränkt. In der Haftpflicht gilt im Versicherungsfall eine maximale Regressforderung von 5000 Euro. Ist natürlich auch Geld, aber in den finanziellen Ruin wird das wohl niemanden treiben. Und angesichts von möglichen Personenschäden mit Krankenhausaufenthalten, evtl chirurgischen Eingriffen etc ist man mit 5000 sehr gut bedient denke ich.


    Also nochmal zusammengefasst:
    - Die BE erlischt nicht automatisch, wenn man unzulässige Teile verbaut oder etwas umprogrammiert
    - Auch im worst case einer nicht gültigen BE erlischt der Versicherungsschutz nicht automatisch, die Veränderung muss unfallursächlich sein
    - Eine komplette Streichung der Versicherungsleistungen ist nur in der Kasko möglich. In der Haftpflicht maximale Regressforderung von 5000 Euro


    Das sind die Fakten. Alles andere sind Stammtischparolen

    Ich kann das Auto auf mich anmelden (das wäre übrigens die gleiche Versicherung), sie bleibt Halter. Das wäre der Worst Case, wegen der Einbeziehung meines Schadenfreiheitsrabattes falls sie nun die "Serie" hat.

    Wenn du das Auto auf dich anmeldest, dann bist du der Halter.
    Wenn es nur darum geht, die Versicherung auf dich laufen zu lassen, dafür braucht ihr die Karre nicht ummelden. Versicherungsnehmer und Halter müsssen nicht dieselbe Person sein.

    Wir können das Auto für eine Woche abmelden und wieder auf sie zulassen. Da der Versicherungsvertrag nur ruht, hätte die Versicherung das Recht, das Auto weiterhin zu versichern, was sie aber nicht möchte, da sie ihrerseits den Vertrag gekündigt hat. Unklar ist, wie die Versicherung hiermit umgehen wird.

    Die Versicherung hat ja zu einem bestimmten Datum gekündigt. Der Vertrag würde ja nur bis zu diesem Datum ruhen.
    Das wäre natürlich auch eine Möglichkeit, auto abmelden, wieder auf sie anmelden und als neues Auto versichern.
    Sollte es da aber ne Datenbank geben, wo sie nun drin steht, dann hilfts wohla auch nix.


    Aber mal was anderes, es kann doch nicht sein, dass man keine neue Versicherung findet, nur weil es da jetzt zwei Unfälle gab. Hätte sie Ihre Rechnungen nciht bezahlt, dann würd ichs ja noch verstehen, aber Schäden werden doch ohnehin über die SF reguliert. Wer Unfälle baut, zahlt halt mehr.


    PS Hast es mal bei der HUK versucht? Zumindest auf deren online Rechner fragen die nicht danach, wer gekündigt hat.

    Dann hast du Glück gehabt. Normal meldet sich die alte Versicherung dann wieder.


    MathMarc also am elegantesten wäre natürlich, wenn ihr die Kündigungsumkehr hinbekommt, aber das weißt du ja auch selbst.
    Sollte das nicht gelingen, dann versichere den Wagen einfach über dich bis Ende des Jahres. Dann gehen zwar ein paar Prozente flöten (nach zwei Unfällen ist sie wahrscheinlich sowieso in einem niedrigen SF Bereich) aber ab dem nächsten Jahr kann sie den Wagen dann wieder normal auf sich versichern.

    Der Filter ist definitiv
    Älter...bei leebmann24 finde ich nur einen Filter für den "Performance luftkasten", kostet 80?. Ansonsten kurieren viele Filter im Netz für 10?....was ist denn brauchbar?


    Luftfilter: 13717532754
    Mikrofilter normal: 64319313517
    oder
    Mikrofilter Aktivkohle: 64319313519


    Mit diesen Nummern schaust jetzt wie bereits erwähnt z.B. nach Mann Filtern.


    Wartungsinervalle:
    Luftfilter: 60 tkm (jeder 2. Ölwechsel nach BMW Intervall)
    Mikrofilter: 30 tkm (bei jedem Ölwechsel nach BMW Intervall) bzw nach CBS (das hast du bei deinem BJ ja noch)

    Kenne mich mit dieser App nicht aus, aber sehe ich das richtig, dass dort nur das Motorsteuergerät ausgelesen worden ist?
    Da kannst natürlich lange nach Getriebefehlern suchen...


    Gesamten (!) Fehlerspeicher löschen und wenn der Fehler wieder auftritt nochmal auslesen.
    Wenn du die Möglichkeit hast, mit gescheiter Software

    Fehlerspeicher auslesen ist nie verkehrt.
    Klingt für mich aber nach der guten alten rupfenden Kupplung. Unter E9x Fahrern bestens bekannt. Hab ich auch ab und an mal. Abhilfe schafft wohl das Entfernen bzw modifizieren des CDV. Infos dazu gibts im Forum zuhauf