Im Zweifel zählt nur das, was in der EG Übereinstimmungsbescheinigung steht. Wenn die Radkkombi dort so gelistet ist, dann passt alles.
Ich verweise hier mal auf den Thread vom Kollegen Jaky, der dort so ziemlich alles zusammengetragen hat, was es über Eintragungspflicht bei Radkombinationen zu wissen gibt:
Muss ich meine Felgen wirklich eintragen lassen?
Das Problem hier ist weniger die Gleichbereifung (225/45 17 rundum scheint ja für den 335i im Winter freigegeben zu sein) als vielmehr, dass du eine Felge, die nur für die Vorderachse zugelassen ist, auf die Hinterachse montieren willst.
Bei der Styling 340 ist vorgesehen:
VA: 8J
HA: 8,5J
8J rundum war so nicht vorgesehen, wurde also auch nicht geprüft, ergo ist dies eintragungspflichtig. Wird zwar kein Problem sein, solang die Traglast stimmt, es sind aber zusätzliche Mühen und Kosten. Und wenn man u.U. 100€ oder mehr draufzahlen muss, dann hat sich das mit dem Schnapper evtl auch schon relativiert