Ab hier werden ein paar Kameras angesprochen
Beiträge von CabRyder
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Nunja was Du da rauszitierst ist der Fall einer gesamten Scheinwerfereinheit. Diese ist als ganzes zu sehen bzw. wurde mit allen Leuchtmitteln als Ganzes geprüft und nur so zugelassen. Viel komplizierter zu sehen als ein Seitenblinker in meinen Augen.
Darauf wollte ich damit nicht hinaus. Mir ging es darum, dass die LED Brenner zwar ein gültiges Prüfzeichen haben, aber eben nicht als Leuchtmittel sondern als Funkentstörer geprüft worden sind. D.h. sogar wenn ich fremdartige Leuchtmittel verbauen dürfte, die getesteten LED Brenner wären trotz Prüfzeichens nicht zulässig.Was die Blinker angeht, ich hab so Teile selbst schon länger verbaut, sehen sogar ziemlich gleich aus und kommen vlt aus der gleiche Presse. Bei Gelegenheit schau ich mal nach, was ich da an Prüfnummern finde. Bisher hat sich auch noch niemand darüber beschwert, weder TÜV noch Rennleitung. Das haben sie allerdings auch nicht über die LED Standlichtringe. Was lernen wir daraus, nur weils keiner bemeckert, ists noch lange nicht legal.
Abschließendes Fazit: Wenn ein Bauteil nicht als das geprüft worden ist, wofür es eingesetzt werden soll, ist das Prüfzeichen wurscht. Nicht mehr und nicht weniger
PS ich kann mich erinnern, als so dieser LED Boom losging, da haben die Verkäufer auch immer schön aufs E-Prüfzeichen verwiesen. Irgendwann kam man halt dahinter, dass es wohl nicht ganz so StvZO konform ist. Einige Händler haben (oder mussten) solche Brenner sogar komplett aus dem Sortiment genommen. Nunja, heutzutage findet man nicht mehr so häufig Angebote, wo die Prüfnummer angepriesen wird. Ganz im Gegenteil, jetzt liest man eher Sätze wie "im Straßenverkehr nicht zugelassen" oder "nur für Showzwecke" oder Ähnliches.
Soll nur als Beispiel dienen -
Das E Prüfzeichen an sich ist kein Freifahrtschein. Wenn der Seitenblinker nicht als Seitenblinker abgenommen ist, ist er auch nicht zugelassen. Das ist keine Theorie. Das ist Fakt.
Ob das in der Praxis jemand interessiert, ist eine ganz andere Geschichte und tut hier auch nichts zur Sache. Es ging um Zulässigkeit und da reicht ein einfaches E in nem Kreis nicht aus, um das eindeutig zu klären. Die Zahlen und Buchstaben drumrum, die sind entscheidend. Darüber hinaus auch noch der Einbauort. Aber was rede ich hier, die Informationen sind für alle frei verfügbar, wenn man sie denn abrufen will.
Hier ein Artikel, der das schön verdeutlicht. Was für LED gilt, gilt selbstverständlich auch für alle anderen Bauteile.PS mir persönlich ging es jetzt weniger um die genannten Teile, als mehr um die generelle Aussage, dass ein Prüfzeichen automatisch eine Zulässigkeit garantiert. Dem ist eben nicht so.
Aber ja, jetzt erstmal Fussball

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Na wenns so in der Beschreibung steht...
Ein Prüfzeichen alleine ist nichts Wert. Es muss auch als - in diesem Fall - Seitenblinker geprüft worden sein. Ich bestreite nicht, dass es so ist, aber alleine aus der Anzeige ist es eben nicht ersichtlich -
Sind natürlich auch zugelassen und eintragungsfrei mit E-Prüfzeichen.
Ist das so? Ich kann in der Anzeige kein Prüfzeichen erkennen
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Sobald es eine klare Kaufempfehlung seitens des Herstellers des Moduls gibt, wird das selbstverständlich hier veröffentlicht werden.
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Zu dem Thema mit "ich weiß nicht, wieviel ich im Jahr fahre" sag ich mal lieber nix...
[..] Du nicht versichert gewesen wärst.
Das ist ein Mythos, der sich hartnäckig hält. So etwas wie "dein Versicherungsschutz erlischt" gibt es nicht. Zumindest nicht bei der Haftpflichtversicherung. Die können dich in Regress nehmen, ja. Aber diese aktuell 5000 Euro sind Peanuts verglichen mit dem, was man beispielsweise bei nem Personenschaden zahlen müsste. Deswegen ist es ja auch eine Pflichtversicherung, ohne die du ein Auto nicht anmelden kannst.
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da steht" änderung der tarifeinstufung- änderung der fahrleistung"
Na dann ist doch alles klar

wozu dient der rabattschutz dann
Der gilt für die Haftpflicht, also wenn du einen Unfall verursachst und deine Versicherung zahlen muss.
hä, kla gibt es bei teilkasko SF klassen
Nein, gibt es nicht
was passiert eig wenn ich jetzt eig kündigen und wechseln würde zu ner anderen versicherung, werde ich dann acuh so hocheingestuft?
Du wurdest im dem Sinne nicht hochgestuft. Dein Tarif wurde an deine wahre Fahrleistung angepasst. Die Kündigung wird erst mit Beendigung des laufenden Vertrages gültig. Der läuft i.d.R. ein Jahr lang. Bei den meisten zum 01.01. jedes Jahres
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7000 km drüber ist natürlich auch ne Ansage. Deswegen werden die den Beitrag entsprechend angepasst haben. Völlig zurecht übrigens