Mal ne Frage, ohne dass ich jetzt jedes Post gelesen habe.
- Du hast ein Premium Selection Fahrzeug gekauft
- Dieses Fahrzeug wies Mängel auf, welche nicht den Anforderungen (bzw. garantierten PS-Leistungen) seitens BMW entsprechen: Du hast ein Unfallfahrzeug erworben
Warum bedarf es dann der Klärung mit dem Händler? Das ist doch seine Pflicht (bzw. die von BMW oder von wem das Fahrzeug durch den Händler erworben wurde), diese Schäden in der Art zu regulieren, damit das abgebene Leistungsversprechen "Premium Selection" erfüllt wird.
Oder habe ich bei Premium Selection etwas nicht verstanden?!