Na Klasse, also ist es tatsächlich so, wie ich es vermutet habe....
In den Schein nicht eintragen ist aber eig auch keine Option, wenn das vom TÜV Bericht explizit gefordert wird. Hatte da auch schon mal eine Auseinandersetzung mit einem Beamten, wo letztendlich ich eine Strafe zahlen musste weil eben die Papiere nicht korrigiert worden sind.
Dabei dachte ich anfangs, dass das vllt über ne ABE geht. Hätte ich das mit dem TGA gewusst, hätte ich mir die nun bereits 4 wöchige Telefoniererei gespart....
Das kommt im drauf an, was bei der Eintragung dabei steht. Eine Änderung am Motor muss i.d.R. immer direkt eingetragen werden (unmittelbar), weil eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt wird. Reifen, Spoiler und Fahrwerk sind i.d.R. bei nächster Gelegenheit einzutragen. Und klar bekommst du Ärger, wenn du Abnahmen die unmittelbar eingetragen werden sollen, noch ein halbes Jahr spazieren fährst. Die Frage ist, ob diese Abnahme aber bei einer Kontrolle überhaupt auffällt (z.B. Chiptuning). Daher bei einer Kontrolle: Salami-Taktik => nur soviel zeigen wie verlangt wird
Ich würde aber auch sagen: lass gut sein mit der Eintragung des M Drivers Package.