Garantie und Sachmängelhaftung Gewährleistung Nachlieferung Rückgabe Nacherfüllung
ZitatErsatz von Aufwendungen:
Schließlich kann der Käufer auch den Aufwandsersatz verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat. Diese Kosten dürfen nicht unbillig (das heisst rechtsmissbräuchlich) oder unnötig sein. Hierzu können bei komplexeren Sachverhalten auch die Kosten der anwaltlichen Beratung gehören oder aber Fahrtkosten für die Fahrt zum Verkäufer. Ersatz seiner Aufwendungen kann der Käufer verlangen, wenn er Aufwendungen zur Beseitigung des Mangels oder für die Durchsetzung seiner Ansprüche für notwendig halten durfte.
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Du hast dich entschlossen, das Auto 570km entfernt von deinem Wohnort zu kaufen - dafür kann der Händler ja nichts - warum sollte er das zahlen?
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der Händler muss zahlen, weil er dazu verpflichtet ist. Punkt!
Andy11
Wenn der Scheinwerfer am Anfang funktioniert hat und jetzt nicht mehr, dann ist das kein Gewährleistungsfall (wenn du ehrlich bist).