Beiträge von crossshot
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Das ist mir trotzdem zu pauschal, denn selbst auf der Seite steht es wie folgt:
ZitatVielmehr müssen Umstände hinzutreten, die ausnahmsweise einen Neubeginn der Verjährung rechtfertigen. So kann ein Neubeginn der Verjährung allenfalls angenommen werden, wenn es sich um denselben Mangel oder um die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung handelt und die betreffenden Maßnahmen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls als konkludentes Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers anzusehen sind (BGH, Urt. v. 05.10.2005 – VIII ZR 16/05 Rn. 16).
Somit ist es vom Einzelfall abhängig und im Zweifel muss man klagen.
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Woher nimmst du das Wissen, dass man auf das reparierte Teil Gewährleistung hat? Zahlt man für die Reparatur? Nein. Ergo hat man auch keine Gewährleistung drauf. Das passiert alles im Rahmen der Gewährleistung für das Auto. Du hast ja nicht auf einzelne Teile Gewährleistung, sondern auf das gesamte Fahrzeug.
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Die Karren habe alle eine Lambdasonde und würden das registrieren. Und die Ansaugbrücke macht ja nicht nur einen Zylinder platt sondern i.d.R. alle relativ gleichmäßig.
Ich denke das beim Piezo Injektoren die Einspritzzeiten nicht mehr gegeben sind und daher der Injektor durch Verschleiß auf den Injektor spritzt und nicht in die Mulde.
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Kolben auf UT fahren, Lappen reinstopfen, mit der Honbürste durchgehen und danach Daumen drücken. Das wäre die einzige günstige Option die funktionieren kann aber nicht muss.
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Es läuft Wasser in den Zylinder und das wäscht dir den Ölfilm von der Zylinder Wand. Ergebnis siehst du jetzt.
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Du hast weder juristisches noch technisches Verständnis. Und das meine ich gar nicht böse.
Punkt 1: du kannst einen serienmäßigen 320d nicht mit 5000 U/min fahren. Geht technisch einfach nicht, weil elektronisch die Drehzahl begrenzt ist. Aber klar kann der Vorbesitzer das Auto kalt getreten haben. Wissen tut man es aber nicht.
Punkt 2: und das hätten dir auch 8 von 10 Leuten sagen können: ein Motorschaden kommt meist unangekündigt.
Punkt 3: du hast keine 2 Jahre Gewährleistung auf die Reparatur. Du hast 2 Jahre Gewährleistung aufs Fahrzeug - egal ob eine Reparatur statt fand oder nicht. Und nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. Heißt, du musst dem Verkäufer nachweisen, dass der Schaden schon zum Verkaufszeitpunkt bestand. Kann man i.d.R. nicht. Also hast du effektiv für dich nutzbare 6 Monate Gewährleistung.Bei meinem Ex E91 habe ich kurz nach dem Kauf festgestellt, dass der Turbo nicht sauber funktioniert. Lag daran, dass ein überholter Lader vom Verkäufer eingebaut wurde. Er war sofort bereit den Lader zu tauschen, aber er hätte wieder nur einen überholten Lader eingebaut. Ich einigte mich mit ihm darauf, die Differenz zwischen überholten und neuen Lader zu bezahlen, damit ich quasi die hochwertige Reparatur habe, denn ich wollte das Auto noch einige Zeit unbeschwert fahren. Und so haben wir das dann auch gemacht.
Das nur mal als Denkanstoß für eine sinnvolle und für beide Seiten vertretbare Lösung. -
Habe ich in einem Werkstatthandbuch gelesen. Weiß aber nicht iht mehr welches.
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Hydros haben lt. meiner Info eine Lebenserwartung von 200.000km. Daher würde ich sie austauschen.
300 EUR für den Kopf sind schon sportlich. Zerlegen, reinigen, Ventilführungen und Sitze prüfen, ggf. Ventilschaftdichtungen tauschen, planen. Das sind 300 EUR ganz schnell weg.
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Der größte Unterschied dürfte sein, dass die meisten die ASB und das AGR reinigen, wenn sie die Drallklappen rausmachen.
Der Effekt vom Drallbereich im Ansaugkanal (oberhalb des Ventils) geht mit der Zeit bestimmt auch verloren, wenn es sich mit AGR Siffe zusetzt.