aber warum ist es nicht erlaubt, es gibt die unterschiedlichsten Aussagen WARUM es nicht erlaubt ist...- ein bulle meint, dann sieht man die Fussgänger abends nicht <<=== schwachsinn, die folien sind von innen 1. heller
2. wenn man ne "getönte" brille an hat ist es genauso hell/dunkel ( wird man da angehalten ?!
)
-
Jetzt muß ich doch auch noch meinen "Senf"(ich bin Augenoptiker...) dazu geben:
lt. Medizinproduktegesetz darf man beim Autofahren (Dämmerung/Nacht) keine "höhere" Tönung als knapp 20% (18%) "tragen". Ob dies jetzt schon alleine durch eine getönte Brille erreicht wird, oder aber mit Folie+Brille,oder Folie alleine, ist vom Ergebnis her egal:
Tatsache ist, daß sehr wohl bei einer Verkehrskontrolle in der Nacht auch die Tönung der Brille eine Rolle spielt............und das wird auch kontrolliert bzw. geahndet............
Tatsache ist auch, daß JEDE Tönung das Kontrastsehen (vor allem in der Dämmerung/Nacht) herabsetzt.(Ja, auch die oft falsch gelobten "Nebelbrillen" - wer meint, daß er damit besser sehen könnte, soll sich einmal beim Fachmann / Arzt untersuchen lassen - Es gibt sogenannte "Kantenfiltergläser, die tatsächlich den Kontrast steigern können, aber dann nur bei einer bestimmten Wellenlänge.........) Da reicht dann schon oft eine Fahrt durch eine Allee/Waldstück/Tunnel, dunkel gekleideter Fußgänger, feuchte Fahrbahn, blendender Gegenverkehr - und schon ist es passiert..............
Auch muß ich mich wundern: Da wird Bi-Xenonlicht mit Kurvenlichtfunktion geordert, und dann kommt der Wunsch nach einer Tönung der Frontscheibe...........
seid mir nicht böse, aber ............................