Beiträge von badavalanche1

    Jetzt kommt wieder das ABER :) ein Monteur, Ölt die Kerze gut ein wartet 2 Stunden, sie löst sich. Der andere Monteur ein Muskelprotz denkt sich, wer braucht Öl ich reiß dran. Folge davon sie reißt ab!


    Wenn du beweisen kannst, dass der Monteur NICHT exakt nach Herstellervorgaben gearbeitet hat, dann bitte, auf in den Rechtsstreit. Kannst du es nicht, dann sei lieber nett und frage nach ner Kostenbeteiligung ;)
    Den rechtlich bewegst du dich auf ultra dünnem Eis, respektive völlig ohne Eis. Den es wird davon ausgegeangen, dass eine FACHwerkstatt nach Herstellervorgaben arbeitet (eine BMW NL erst recht) und somit ist ihr kein Schadfähiges Verhalten vorzuwerfen.


    (MEINE AUSSAGEN BEZIEHEN SICH NUR DARAUF, DASS EXAKT NACH VORGABEN GEARBETEIT WURDE)


    (hätte der Mechaniker z.b. beim Turboeinbau die Drehmomente nicht beachtet und z.b. den Flansch am DPF verzogen wäre das was anderes, dies liese sich aber auch nachweisen -> Flansche verbiegen sich nicht von alleine)

    Du redest von klaren Fehlern (Olschraube vergessen) das ist hier aber absolut nicht der fall... Agbs von Niederlassungen sind von 100 Anwalt geprüft, darfst gerne versuchen dagegen vorzugehen. Hier ist kein Hinterhofhandler am Werk, sondern eine Niederlasssung der BMW Ag. Da kannst du sicher sein, dass es da keine rechtlichen Löcher gibt ;)


    Lies dir einfach mal die Agbs durch und dann reden wir nochmal ;)


    Hier liegt definitiv kein Verschulden der Werkstatt vor, wie in deinem fall! Das gilt es nämlich rechtliche zu differenzieren.


    Prinzipell sehe ich das ähnlich wie du Felix, nur wenn ich an einem Drehmomentschlüssel ein Drehmoment einstelle und dann eine Schraube damit löse wird dieser nie abknacken, da er normalerweise nur rechtsherum abknackt.


    Und wenn es Schlüssel geben sollte, die beim lösen abknacken, dann sind das für gewöhnlich keine Drehmomentschlüssel sondern müssten dann Losbrechmomentschlüssel sein. ;)
    Sowas habe ich allerdings bisher noch nirgendwo gesehen, selbst bei uns in den Drehmomentlaboren nicht.


    Du da bin ich technisch überfragt... Da fehlt mir die Werkstattausbildung :D Wenn du das sagst, wird das dann schon so sein! Du hast da deutlich mehr Wissen als ich!


    Mir gehts hier mehr um die rechtliche Seite als um die technische Umsetzung des Vorgangs des Kerzenwechsels.

    Also ich kann es mir nicht vorstellen dass es das Risiko des Kunden ist, denn der Kunde hat weder seinen BMW noch diese Glühkerze gebaut, noch hat er selbst daran geschraubt. Rechtlich ist das bestimmt anzufechten denn der Kunde kann nichts dafür. Außerdem ist hier der Pfusch nicht ganz auszuschließen und eine sachgemäße Ausführung der Arbeiten ist von der Fachwerkstatt zu erwarten, wozu zahlt man sonst das Geld? Die Werkstätten sind gegen solche Vorfälle versichert versuchen aber immer wieder das Risiko auf Kunden auszulagern, was kein Geheimnis ist. Natürlich ist es hier möglich dass sie alles richtig gemacht haben. Der richtige Weg wäre hier die Kosten zu teilen. Der erste Schritt wäre es dahin zu fahren und vernünftig zu reden. Einen Zylinderkopf zu tauschen kann einen finanziell komplett umhauen.


    Falsch!!!
    Das ganze ist rechtlich komplett festzementziert in den AGB des Autohauses. PUNKT! Das ist rechtlich FAKT! Egal was manche glaube, denken oder wovon sie träumen!


    Die Werkstatt kann und eine gute Werkstatt wird sich auch an den Kosten beteiligen keine Frage. ABER rechtlich gesehen muss sie absolut gar nichts!!

    tell dir vor, du beauftragst einen Elekktriker ne Dose zu setzen und er bricht eine Wasserleitung und die Wohnung ist überschwemmt, und dann sollst du am Schaden hängenbleiben? Nee, glaube ich nicht.


    Total falsches Beispiel... Die Wasserleitung hat nix mit der Dose zutun ;)
    DIe Glühkerze mit dem Kerzenwechsel ja aber wohl sehr ;)


    Das ist nicht nur Usus, das ist rechtlich FAKT!!!!
    Das ist in jeder Branche so! Wenn ein Maler ne Ziegelwand tapiziert und die Wand hällt die eine Schicht Tapete nicht aus und kracht zusammen, ist das nicht die Schuld des Malers. Der ist für die Fehlerhafte Grundsubstanz nicht verantworklicht! Genauso ist das in dem Fall hier! Die Kerze WAR SCHON FEST bevor das Auto in die Werkstatt kam -> Fehler/Defekt war bereits vorhanden! Die Werkstatt handelt nach Herstellervorgaben und kann in keinster Weise das defekte Bauteil vorher! erkennen und ggf reagieren. Der Defekt kann erst dann auffallen wenns zuspät ist!
    Risiko des Kunden! Das steht in den AGB eines jeden Autohauses die auch aushängen!! Diese Aushänge sind rechtlich bindend und ausreichend! Dein "zu Risikoen und...." ist quasi da vermerkt. Mit jeder Unterschrift unter einem Werkstattauftrag stimmst du den AGBS zu!! Der Kunde hat die Informationspflicht, nicht das Autohaus, dessen Pflicht endet mit dem Aushängen der AGBS im Serivebreich!

    Ihr habt schon recht, jedoch denke ich wenn man merkt das beim eingestellten Drehmoment nichts geht, erkennt man doch das Risiko, dass man diese Beschädigen/Abreißen könnte?


    Hast du schon einmal im Leben eine Schraube gelöst mit nem Drehmomentschlüssel??? Dieser ist ja dafür da um zuverhindern, das zuviel Kraft auf die Kerze übertragen wird!!!
    Ich stelle also die vorgeschriebenen x NM Drehmoment ein und drehe und in dem Moment wo ich anfange das Drehmoment X zuübertragen machts schon KNACK wie willst du das bitte merken??
    Es geht einfach nicht!

    Schon richtig, jedoch muss man sich vorher die Erlaubniss des Kunden holen bzw. diesen über die Folgen aufklären (zumindest in meinem Beruf als Elektroniker)


    Jain... In dem Fall definitiv NICHT möglich! Der Mechaniker stellt Drehmoment X ein und schraubt los, und dann machts KNACK... Wie soll der dich da vorher fragen? Keine Chance!


    Nochmal: Der Werkstatt ist in dem Fall kein Verschulden nachzuweisen, respektive hat diese keinen Fehler begangen für den sie haftbar gemacht werden kann! DIe Kerze musste raus und wenn diese das vorgeschrieben Drehmoment nicht aushällt, ist dass das Risiko des Kunden!!

    Moment ;)


    Wenn bei einer vom Kunden in Auftrag gegebener Arbeit -trotz eingehaltener Vorschriften (z.b. Anzugsdrehmoment) etwas kaputt geht, was auf Materialschwäche respektive Überalterung zurück zuführen ist, ist das PECH!
    Die Kerzen haben ein vorgeschriebenes Drehmoment zum lösen, wird das eingehalten und die Kerze reißt dennoch ab, kann BMW nix dafür!! Da wird davon ausgegangen, dass das jedem anderen auch passiert wäre. Quasi ein stiller Defekt (Kerze fest, sowas ist von außen nicht erkennbar). Diesen trägt immer der Kunde. Der Defekt war ja DA bevor das Auto in die Werkstatt kam und definitiv nicht erkennbar für den Mechaniker! Es würde somit kein Verschulden seitens des Machnikers/Autohaus vorliegen! Das ist das Risiko beim Kerzenwechsel!
    Das Autohaus kann sich Kulant zeigen, rechtlichen Anspruch hast du aber auf gar nix!!