Werkstatt reißt Glühkerze ab, wer Haftet?

  • Du da bin ich technisch überfragt... Da fehlt mir die Werkstattausbildung :D Wenn du das sagst, wird das dann schon so sein! Du hast da deutlich mehr Wissen als ich!.


    Deshalb habe ich es geschrieben, falls mal wieder jemand fragt, jetzt weißt du es. :thumbsup:

    Mir gehts hier mehr um die rechtliche Seite als um die technische Umsetzung des Vorgangs des Kerzenwechsels.


    Und in diesem Punkt hast du meine volle Zustimmung. :thumbsup:

  • Du redest von klaren Fehlern (Olschraube vergessen) das ist hier aber absolut nicht der fall... Agbs von Niederlassungen sind von 100 Anwalt geprüft, darfst gerne versuchen dagegen vorzugehen. Hier ist kein Hinterhofhandler am Werk, sondern eine Niederlasssung der BMW Ag. Da kannst du sicher sein, dass es da keine rechtlichen Löcher gibt ;)


    Lies dir einfach mal die Agbs durch und dann reden wir nochmal ;)


    Hier liegt definitiv kein Verschulden der Werkstatt vor, wie in deinem fall! Das gilt es nämlich rechtliche zu differenzieren.

    Made in East Germany - the bitch


    Zum Gedenken an Robert Müller († 21.05.2009) - du warst ein großer Sportler und Mensch :traurig2:

  • Du redest von klaren Fehlern (Olschraube vergessen) das ist hier aber absolut nicht der fall... Agbs von Niederlassungen sind von 100 Anwalt geprüft, darfst gerne versuchen dagegen vorzugehen. Hier ist kein Hinterhofhandler am Werk, sondern eine Niederlasssung der BMW Ag. Da kannst du sicher sein, dass es da keine rechtlichen Löcher gibt ;)
    Lies dir einfach mal die Agbs durch und dann reden wir nochmal ;)
    Hier liegt definitiv kein Verschulden der Werkstatt vor, wie in deinem fall! Das gilt es nämlich rechtliche zu differenzieren.

    Das kann schon sein dass mein Fall anders ist, aber es soll ein Beispiel vorführen dass es nicht immer so einfach ist das ganze Risiko auf den Kunden abzuwälzen: mir haben auch Tausend Leute erzählt dass ich keine Chance habe. Hinterhofwerkstatt war in meinem Fall auch nicht, es waren alles Audi-Werkstätte. Es geht hier nicht um Schlupflöcher in AGB's, Schlüpflöcher gibt es in Gesetzen. Dass die AGB's von Anwälten geprüft sind heißt noch nichts: der Anwalt ist hier dazu verpflichtet maximalen Vorteil rauszuholen daher sind viele AGB's komplett übertrieben ausgelegt und würden die wirkliche Haftung kaum darstellen.
    Ich verstehe nur nicht woher du weißt dass es hier kein Verschulden der Werkstatt liegt? Hast du diese Glühkerze zugezogen oder warst du dabei? Es gibt immer die Möglichkeit dass gepfuscht wurde und der Kunde haftet weder für BMW, noch Ersatzteile und noch die Qualtät der Arbeiten da er diese nicht unter Kontrolle hat.

  • Jetzt kommt wieder das ABER :) ein Monteur, Ölt die Kerze gut ein wartet 2 Stunden, sie löst sich. Der andere Monteur ein Muskelprotz denkt sich, wer braucht Öl ich reiß dran. Folge davon sie reißt ab!


    Wenn du beweisen kannst, dass der Monteur NICHT exakt nach Herstellervorgaben gearbeitet hat, dann bitte, auf in den Rechtsstreit. Kannst du es nicht, dann sei lieber nett und frage nach ner Kostenbeteiligung ;)
    Den rechtlich bewegst du dich auf ultra dünnem Eis, respektive völlig ohne Eis. Den es wird davon ausgegeangen, dass eine FACHwerkstatt nach Herstellervorgaben arbeitet (eine BMW NL erst recht) und somit ist ihr kein Schadfähiges Verhalten vorzuwerfen.


    (MEINE AUSSAGEN BEZIEHEN SICH NUR DARAUF, DASS EXAKT NACH VORGABEN GEARBETEIT WURDE)


    (hätte der Mechaniker z.b. beim Turboeinbau die Drehmomente nicht beachtet und z.b. den Flansch am DPF verzogen wäre das was anderes, dies liese sich aber auch nachweisen -> Flansche verbiegen sich nicht von alleine)

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  • Super Anleitung zum Kerzenwechsel, hiermit könnte wieder im Raum stehen dass die Werkstatt eben nicht die nötige Vorsicht walten lassen hat wenn es sogar eine Ausdrehanleitung gibt. Wenn das Losbrechmoment nicht reicht darf ich nicht weiter drehen. Geht Die Kerze kaputt war das Losbrechmoment zu groß = klarer Verstoß gegen die Anleitung und somit Verfahrensfehler ;) Die Werkstatt hat im Vorfall wenn das Moment nicht reicht den Kunden zu informieren, dass die Kerze fest ist. Dass Werkstätten sich wenig Zeit lassen ist nichts neues und diese Anleitung ist mehr als aufwendig. Aber naja ne vernünftige Werkstatt wälzt die Kosten nicht auf den Kunden ab. Bei meinem alten E36 hab ich damals 2003 die Krümmerdichtung wechseln lassen. Auftrag Krümmerdichtung wechslen. Es kam wie es kommen musste, der Stehbolzen ist abgebrochen. Die 3 Zusatzarbeitsstunden wurden mir nicht berechnet ;)

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
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  • Ich verstehe nur nicht woher du weißt dass es hier kein Verschulden der Werkstatt liegt? Hast du diese Glühkerze zugezogen oder warst du dabei? Es gibt immer die Möglichkeit dass gepfuscht wurde und der Kunde haftet weder für BMW, noch Ersatzteile und noch die Qualtät der Arbeiten da er diese nicht unter Kontrolle hat.


    Du liest nur die hälfte :wacko:
    Und verstehst teilweise auch nicht meine Aussagen...


    LIES DICH EINFACH MAL IN DAS THEMA EIN, Befasse dich mit AGB's, Werkstattrecht und Auftragsrecht und dem ganzen BimBamBorium... Ich mags nicht, wenn hier jeder nach seinem Gefühls und Rechtsempfinden irgendwas schreibt, was rechtlich einfach falsch ist...
    (MEINE AUSSAGEN BEZIEHEN SICH NUR DARAUF, DASS EXAKT NACH VORGABEN GEARBETEIT WURDE)


    WENN DIE WERKSTATT die Vorgaben nicht einhällt, ist sie natürlich Haftbar zumachen, gar keine Frage. In wie fern du das dann beweisen kannst, steht auf einem anderen Blatt.


    Aber naja ne vernünftige Werkstatt wälzt die Kosten nicht auf den Kunden ab. Bei meinem alten E36 hab ich damals 2003 die Krümmerdichtung wechseln lassen. Auftrag Krümmerdichtung wechslen. Es kam wie es kommen musste, der Stehbolzen ist abgebrochen. Die 3 Zusatzarbeitsstunden wurden mir nicht berechnet ;)


    Das versteht sich von alleine, dass eine gute Werkstatt dem Kunden bei sowas immer entgegenkommen sollte und dem Kunden nicht im Regen stehen lässt.

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  • AGBs sind nicht in Stein gemeißelt:


    § 307 Inhaltskontrolle



    (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
    (2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung 1.
    mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder2.
    wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
    (3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.
    Was eine unangemessene Benachteiligung ist, unterliegt dem ständigen Wandel der Rechtssprechung. Ich kenne einige Urteile, wonach die Werkstatt verpflichtet gewesen wäre, den Kunden ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ein Folgeschaden entstehen könnte. Da sie das unterlassen hatte, war sie schadensersatzpflichtig. Ob das für den vorliegenden Fall auch gilt, kann ich nicht beurteilen.


    Ich würde mich allerdings der Werkstatt gegenüber auf den Standpunkt stellen, da sie den Schaden angerichtet hat, muss sie ihn auch auf eigene Kosten beseitigen. Wenn sie es ablehnt, würde ich die Rechnung unter Vorbehalt bezahlen (um mein Auto zurückzubekommen), den Vorbehalt auf der Rechnung notieren lassen und anschließend die Sache einem Anwalt zur Prüfung vorlegen.

  • Super Anleitung zum Kerzenwechsel, hiermit könnte wieder im Raum stehen dass die Werkstatt eben nicht die nötige Vorsicht walten lassen hat wenn es sogar eine Ausdrehanleitung gibt. Wenn das Losbrechmoment nicht reicht darf ich nicht weiter drehen. Geht Die Kerze kaputt war das Losbrechmoment zu groß = klarer Verstoß gegen die Anleitung und somit Verfahrensfehler ;) Die Werkstatt hat im Vorfall wenn das Moment nicht reicht den Kunden zu informieren, dass die Kerze fest ist. Dass Werkstätten sich wenig Zeit lassen ist nichts neues und diese Anleitung ist mehr als aufwendig. Aber naja ne vernünftige Werkstatt wälzt die Kosten nicht auf den Kunden ab. Bei meinem alten E36 hab ich damals 2003 die Krümmerdichtung wechseln lassen. Auftrag Krümmerdichtung wechslen. Es kam wie es kommen musste, der Stehbolzen ist abgebrochen. Die 3 Zusatzarbeitsstunden wurden mir nicht berechnet ;)

    Das könnte schon mal der Ansatz sein.
    Und natürlich lässt vernunftige Werkstatt mit sich reden in solchen Fällen zwecks Kostenbeteiligung.

    AGBs sind nicht in Stein gemeißelt:

    Eben.

  • AGBs sind nicht in Stein gemeißelt:


    sagt ja auch keiner ;)
    Nur heißt hier der "Gegner" BMW AG, welcher sich bei seinen AGB's und deren Umsetzung sowie Rechtsicherheit sicher mehr als nur EINWAS dabei gedacht hat...

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