Beiträge von badavalanche1

    In wie weit die Glühkerze fest war oder ob diese schon beim zarten Versuch abgerissen ist, ist nur Spekulation und eine grobe Fahrlässigkeit lässt sich da nur schwer/gar nicht nachweisen!


    Und ohne Unterschrift passiert eigentlich gar nichts... Hier auf eine mündliche Vereinbarung zu pochen ist rechtlich so dünne und quasi null nachweisbar, dass sowas für beide Seiten höchst riskant ist.

    Habe wirklich für nichts Unterschrieben! Der Wagen kam mit dem ADAC-Tieflader zur Niederlassung und ich habe gesagt es sei wahrscheinlich der Turbo und sie haben den Wagen dann an sich genommen. War alles nur mündlich absolut nichts schriftlich!


    Bei mir wars ja genau so... ADAC reingeschleppt... Aber selbst als Mitarbeiter MUSSTE ich meinen Wilhelm unter den Auftrag setzen 8| Weil eben genau das die Werkstatt absichert... (und natürlich auch den Kunden)

    Es handelt sich beim Glühkerzenwechsel doch um einen anderen Vorgang?!


    Egal, da die AGB's ja allgemein für alle Werkstattarbeiten sind. Heißt mit Unterschreiben des 1. Auftrags weiß ich was drin steht und dass sie auch beim 2. Auftrag (auich wenn mündlich) gelten ;)
    Aber da er hier ja gar nix unterschrieben hat, fällt die Sache eh komplett unter den Tisch.



    Ja Dave du hast unterschrieben, egal ob Fehlerbehbung oder Tubro direkt. Patty aber anscheind gar nix ?(

    Zweitens, wirklich ein super Foto. Vielen dank dafür! Dieses könnte mir sicherlich helfen FALLS sich BMW quer stellt.


    Sollten Sie nicht nach den Vorgaben gehandelt haben, MÜSSEN sie dafür natürlich gerade stehen, dass ist ja gar keine Frage.


    (Meine Aussagen bezogen sich immer nur auf 100% den Vorgaben entsprechend ausgeführten Arbeiten)

    Ich verstehe nur nicht woher du weißt dass es hier kein Verschulden der Werkstatt liegt? Hast du diese Glühkerze zugezogen oder warst du dabei? Es gibt immer die Möglichkeit dass gepfuscht wurde und der Kunde haftet weder für BMW, noch Ersatzteile und noch die Qualtät der Arbeiten da er diese nicht unter Kontrolle hat.


    Du liest nur die hälfte :wacko:
    Und verstehst teilweise auch nicht meine Aussagen...


    LIES DICH EINFACH MAL IN DAS THEMA EIN, Befasse dich mit AGB's, Werkstattrecht und Auftragsrecht und dem ganzen BimBamBorium... Ich mags nicht, wenn hier jeder nach seinem Gefühls und Rechtsempfinden irgendwas schreibt, was rechtlich einfach falsch ist...
    (MEINE AUSSAGEN BEZIEHEN SICH NUR DARAUF, DASS EXAKT NACH VORGABEN GEARBETEIT WURDE)


    WENN DIE WERKSTATT die Vorgaben nicht einhällt, ist sie natürlich Haftbar zumachen, gar keine Frage. In wie fern du das dann beweisen kannst, steht auf einem anderen Blatt.


    Aber naja ne vernünftige Werkstatt wälzt die Kosten nicht auf den Kunden ab. Bei meinem alten E36 hab ich damals 2003 die Krümmerdichtung wechseln lassen. Auftrag Krümmerdichtung wechslen. Es kam wie es kommen musste, der Stehbolzen ist abgebrochen. Die 3 Zusatzarbeitsstunden wurden mir nicht berechnet ;)


    Das versteht sich von alleine, dass eine gute Werkstatt dem Kunden bei sowas immer entgegenkommen sollte und dem Kunden nicht im Regen stehen lässt.