Ich verstehe nur nicht woher du weißt dass es hier kein Verschulden der Werkstatt liegt? Hast du diese Glühkerze zugezogen oder warst du dabei? Es gibt immer die Möglichkeit dass gepfuscht wurde und der Kunde haftet weder für BMW, noch Ersatzteile und noch die Qualtät der Arbeiten da er diese nicht unter Kontrolle hat.
Du liest nur die hälfte
Und verstehst teilweise auch nicht meine Aussagen...
LIES DICH EINFACH MAL IN DAS THEMA EIN, Befasse dich mit AGB's, Werkstattrecht und Auftragsrecht und dem ganzen BimBamBorium... Ich mags nicht, wenn hier jeder nach seinem Gefühls und Rechtsempfinden irgendwas schreibt, was rechtlich einfach falsch ist...
(MEINE AUSSAGEN BEZIEHEN SICH NUR DARAUF, DASS EXAKT NACH VORGABEN GEARBETEIT WURDE)
WENN DIE WERKSTATT die Vorgaben nicht einhällt, ist sie natürlich Haftbar zumachen, gar keine Frage. In wie fern du das dann beweisen kannst, steht auf einem anderen Blatt.
Aber naja ne vernünftige Werkstatt wälzt die Kosten nicht auf den Kunden ab. Bei meinem alten E36 hab ich damals 2003 die Krümmerdichtung wechseln lassen. Auftrag Krümmerdichtung wechslen. Es kam wie es kommen musste, der Stehbolzen ist abgebrochen. Die 3 Zusatzarbeitsstunden wurden mir nicht berechnet 
Das versteht sich von alleine, dass eine gute Werkstatt dem Kunden bei sowas immer entgegenkommen sollte und dem Kunden nicht im Regen stehen lässt.