Also ich will mal hier nochmal die klaren "Fakten" nennen da beide Seiten aneinenader vorbeireden:
Im Falle eines Unfalles muss die zur Erlöschung führende Änderung am KFZ unfallursächlich sein. Wenn dies der Fall ist kann die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit bis 5.000€ einen in Regress nehmen. Das wird Sie auch machen und zwar bis zur maximalen Höhe und bereits beim ersten Mal. Dieser Betrag gilt als Abgeltung der zur Haftpflicht gehörigen Schäden.
Zu diesen 5.000€ kommen natürlich die Schäden am eigenen KFZ hinzu (Vollkasko Schutz erlischt) und die Kosten die durch einen möglichen Strafantrag entstehen (entweder durch den Unfallgegner oder durch die Polizei gestellt).
Wenn der Unfall nicht auf die Änderung am KFZ zurückzuführen ist so besteht weiterhin der volle Versicherungsschutz und es werden auf einen nur Kosten zukommen, die auch entstanden wären wenn die nicht eingetragenen Teile bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle zum Beispiel aufgefallen wären (Bußgeld, Mängelkarte, ggf. Stilllegung...).
Jetzt nochmal zu dem was der Anwalt gesagt hat: er sagte, dass die Änderung am Scheinwerfer den serienmäßigen Lichtkegel nicht ändern darf. Wenn du nun eine UV Schutzschicht aufträgst die der serienmäßigen gleicht ist das kein Problem. Wenn du nun aber andere Leuchtmittel einbaust kann man natürlich nicht mehr vom serienmäßigen Lichtkegel reden, denn dies müsste erst einmal geprüft werden.
An dieser Stelle ist im Falle eines Unfalles wieder die Frage ob dies unfallursächlich war. Ich bezweifel sehr stark, dass man einem Tagfahrlicht dies zurechnen kann, aber das ist reine Spekulation. Hier sollte man nichts verharmlosen, aber auch nicht überdramatisieren: letztlich soll das jeder selbst entscheiden.