Rückgabe bei Privatkauf ist nicht, allenfalls Anfechtung des Kaufvertrages wegen Arglistiger Täuschung oder Betrug. Da musst allerdings DU dem Vorbesitzer nachweisen, dass er das wusste und es dir verschwiegen hat. Wird nicht einfach. Der Ansatz mit der Historie und den vorherigen Werkstätten ist schon mal nicht schlecht. Wenn du dabei etwas herausfindest kann man weiterschauen.
Hast du eigentlich blaue Abgase?