Beiträge von Schmittler
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Ich fahre auf meinem die Michelin Pilot Sport PS2 in 18" aus 2011. Sind meine ersten RFT, fahren sich super!
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Auch ein Privatverkäufer haftet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, wenn er diese nicht wirksam ausgeschlossen hat.
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Gewährleistung und Rückgaberecht sind zwei Paar Schuhe.
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Du hast anscheinend wieder bei der Hälfte zu lesen aufgehört.
Dann erkläre uns doch bitte wie du dem Verkäufer nachweisen möchtest, dass er dem Käufer diesen Umstand verschwiegen hat. Woher soll der Verkäufer weiters wissen, dass er einen erhöhten Ölverbrauch bei seinem Fahrzeug hatte, wenn er nicht Buch darüber geführt hat?
Bitte unterlassen deine Unterstellungen!Ich kann nicht erkennen, wo ich irgendjemandem etwas unterstelle. Ich habe nur nett gemeinte Tipps zur deutschen Rechtslage gegeben.
Ich kann zwei Ansätze erkennen: Kein wirksamer Gewährleistungsausschluss (das wäre z.B. bei deinen Formulierungen der Fall - mir egal, ob du das anders siehst, darfst gerne im Palandt und diversen Urteilen nachlesen) und eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Bei ersterem würde ich wetten, dass es zutrifft, bei zweitem eher nein bis unmöglich nachzuweisen.
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Da es ein Privatverkauf ist, fällt eine "Gewährleistung" grundsätzlich weg.
Es geht lediglich darum, ob dem Verkäufer der Mangel bekannt war und er ihn verschwiegen hat (arglistige Täuschung).
Den Beweis bist allerdings tatsächlich du als Käufer schuldig.
Der Zeitraum spielt dabei keine große Rolle, da du es lediglich "unmittelbar nach entdecken des Schadens" anzeigen musst.
Falsch, die Frist bei arglister Täuschung ist ein Jahr! Die Gewährleistungspflicht fällt auch nicht einfach weg, sie muss vielmehr wirksam ausgeschlossen werden. Und unmittelbar nach Entdecken des Schadens bedeutet nicht "egal wann", sondern dann müsste es auch "unmittelbar", also ohne schuldhaftes Zögern sein. Leute, wenn ihr rechtlich keine Ahnung habt, dann lasst es doch bitte einfach. -
AGB ? Bei privatverkauf?Ok, absolute Kurzfassung: Wird ein und dieselbe Vereinbarung oder Regelung innerhalb eines Vertrages mit der Absicht erstellt, sie mehr als nur 3 Mal zu verwenden, spricht man von einer AGB. Da man aber die Gewährleistung beim Privatverkauf nur mittels Sondervereinbarung wirksam ausschließen kann (und auch hier kommt es auf die genaue Formulierung an!) und NICHT mittels AGB-Klausel, ist ein wirksamer Gewährleistungsausschluss unter zu Hilfenahme aller üblichen Kaufverträge im Internet nicht möglich.
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Kein einziger der üblichen Kaufverträge schließt WIRKSAM die Gewährleistung aus, Stichwort AGB-Klausel.
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Dann verkauf mal weiter deine Autos mit all den fertigen Kaufverträgen und den von dir genannten Klauseln. Ich wünsche dir, dass du nicht mal zufällig an den Falschen gerätst.
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Warum hier immer gleich nach dem Anwalt gerufen wird.
Die Sache ist relativ einfach, es kommt darauf an was in dem Kaufvertrag steht. Wenn die Stichworte, wie besichtigt, Rückgabe, Reklamation ausgeschlossen oder ähnliches zu finden sind, hast du den Schlauch!
Du mußt anhand von Fakten einen Betrug nachweisen können und das ist in deinem Fall meines Erachtens unmöglich. Es steht Aussage gegen Aussage...Nein, das ist nicht so. Wie besichtigt beinhaltet nur die Mängel, die bei einer normalen Besichtigung entdeckt hätten werden können. Für alle anderen Mängel muss man als Verkäufer weiterhin haften (übermässiger Ölverbrauch z.B.). Rückgabe und Reklamation ausgeschlossen ist auch nicht wirklich zu empfehlen. Fahrzeugverkauf (besonders mit all den vorgefertigten Verträgen, die so im Internet kursieren) ist nicht so einfach, wie sich viele das vorstellen!
Witzig ist ja auch, dass BMW bei Reklamationen sagt, dass um die 1 l bei 1000 km in Ordnung sein sollen und ohne Garantie bei 600 km und ca. 1 l Öl gleich der komplette Motor hinüber sein soll.
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Was ist denn für ein Öl drin? Da könnte man evtl. noch ansetzen. Wie ist deine Fahrweise?
600 km und 1 l Öl klingt viel, aber selbst BMW sagt ja, dass 1 l auf um die 1000 km in Ordnung sind. Ich würde da nicht unbedingt von Betrug reden, evtl. hat der Vorbesitzer auch nicht groß Ahnung gehabt und ging davon, dass das "normal" sei. Der N52 ist jetzt auch nicht für seinen geringen Ölverbrauch berühmt.