Es muss vom Originalendrohr 2cm stehen bleiben. Wenn man Sicherheit haben will muss man beim Tüv nachfragen
Ja, das trifft allerdings nur bei einer serienmäßigen Auspuffanlage zu., der PP-ESD ist dies aber NICHT!
Bei dem handelt es sich im Grunde genommen um ein Zubehörteil genauso wie ein ESD von z.B. Remus, diese haben eine Bauartgenehmigung/Gutachten/ABE und sind so abgenommen/geprüft wie sie letztendlich auch hergestellt und ausgeliefert/montiert werden.
In der vom KBA erteilten Genehmigung sind ALLE Maße des ESD samt des Rohrdurchmesser der Endrohre usw. festgehalten, eine Änderung daran führt logischerweise zum erlöschen dieser Genehmigung.
Da die Auspuffanlage zum Motor gehört fällt sie auch unter die ``sicherheitsrelevanten Teile``, nicht zulässige Änderungen daran führen sogar zum erlöschen der gesamten Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, so is halt die Gesetzeslage!
Ich würd da auf Nummer-Sicher gehen und lieber den Prüfer der das mal abnehmen soll VORHER fragen was für ihn OK ist.