Beiträge von meister-eder

    200 km/h bei nasser Straße (Regen) wie fahrlässig und strafbar!!
    Jetzt wird mir klar wie so es bei Regen so oft kracht. Nicht weil es nass ist, sondern wegen Versagen der Fahrer (unangepasste Geschwindigkeit).

    Ich habe das auch mal machen lassen, nie wieder!!


    Erstens war die Ausführung Pfusch (bei C...) wurde zweimal nachgebessert und war immer noch zu sehen.


    Der zweite Schock beim Verkauf des Wagens wurde die "defekte" (reparierte) Windschutzscheibe als Grund für 500 Euro Preisminderung angeführt wegen Unverkäuflichkeit des Wagens, da ja eine defekte Windschutzscheibe vorhanden ist, welche ja noch zu tauschen wäre um den Wagen verkaufen zu können.


    Ich würde dir empfehlen die Scheibe zu tauschen und die Selbstbeteiligung zu zahlen. Eine Wertminderung durch die reparierte Scheibe ist immer vorhanden und bringt Probleme beim Verkauf des Wagens.

    Der A6 ist ja eine Nummer größer als der 3 BMW, der Vergleich dürfte ein wenig hinken.


    Die Runflat-Reifen des 3 BMW sind für den Komfort tödlich. Der Unterschied zwischen Front- und Heckantrieb ist wahrscheinlich eine Glaubensfrage. Auf jeden Fall ist der Dreier sehr agil, wendig, überschaubar und fast schon als Stadtfahrzeug zu bezeichnen, während der A6 wohl als Reisewagen zu bezeichnen wäre.


    Dennoch viel Spaß und mal sehen was dein Resümee sein wird.

    Zitatcode angepasst von nm335


    Klar gibts immer wieder Montagsautos, aber nenne mir EINEN Hersteller der diese Problemautos nicht hat?


    Ich habe auch so ein Montagsauto! In sieben Monaten 5 mal in der Werkstatt mit verschiedenen Mängeln. Das einzige was noch stimmt ist der Service und der Wille die Mängel zu beseitigen, dass kann man als Kunde, der viel Geld in die Hand nimmt, auch erwarten, wenn das Produkt schon nicht die Erwartungen erfüllt.

    Ich hab da mal ne Frage,
    Wie sieht es aus mit einem Nachweis über die durch geführten Arbeiten bei der Behebung von Gewährleistungsmängeln? Hat man als Kunde und Eigentümer des Fahrzeugs nicht einen Anspruch auf einen schriftlichen Nachweis über die ausgeführten Arbeiten und die ausgetauschten Teile?
    Ich meine hier nicht einen Nachweis über die Kosten sondern nur über die Tätigkeiten und Teile die notwendig waren um den Sachmangel zu beseitigen.