Da schon ne Weile keiner mehr gesagt hat, dass es illegal ist, etwas an der Beleuchtungseinrichtung zu verändern, bau ich das an dieser Stelle mal wieder ein, für alle die sich dafür interessieren aber nur auf die letzte Seite geklickt haben.
Die Polizei oder der TÜV werden wohl in den seltensten Fällen was zu meckern haben. Wenn es allerdings zu nem Versicherungsfall kommen sollte kann sich das Blatt sehr schnell wenden.
Was passiert wenn man getönte Rückleuchten hat, an ner Ampel bremst und es fährt einem einer hinten drauf. Klarer Fall, wer drauf fährt ist schuld.
Was aber, wenn der andere nicht ganz doof ist (und dennoch ein Depp ist) und behauptet, er hätte die Bremslichter nicht erkannt, oder es hätte nichts geleuchtet. (Übertrieben natürlich).
Wenn die Folge davon wäre, dass die Rückleuchten genauer untersucht werden, hätte ich zumindest kein so gutes Gewissen wie das ganze ausgehen könnte.
Es bleibt ganz sicher ein Um-anbau mit nem relativ geringen Risiko, dass es unangenehme Folgen haben kann.
Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen