Mein Tipp: Geh nicht zur polizeilichen Vernehmung! Dazu bist du nicht verpflichtet! Es hat also keinerlei rechtliche Konsequenzen. Wenn du höfflich bist, sagt du telefonisch oder schriftlich ab! Das ist aber auch alles.
Und wenn du doch gehst, mach zur Sache keine Aussage! Auch das ist dein Recht!
Dann geht die Akte an die Staatsanwaltschaft. Leer bzw. ohne deine Einlassungen. Jetzt liegt es am Staatsanwalt ob er Handlungsbedarf sieht oder aus mangel an Beweisen den Fall abschliesst.
Wenn der Staatsanwalt auf Grund der Aussagen des Zeugen (dem Benz Fahrer) Handlungsbedarf sieht, kommt es mit oder ohne deine Aussage bei der Polizei zu einer Gerichtsverhandlung. Je nach Beweisführung des Zeugen.
Die Polizei ist nur Ermittlungsbehörde und arbeitet für die StA. Sie muss bei jeder Anzeige reagieren und dem Nachgehen. Also die Vorladung sagt erstmal recht wenig aus. Aus meiner Erfahrung heraus glaube ich nicht, dass du viel zu erwarten hast.
Einfach abwarten.... (ein nicht erscheinen bei der Polizei wird dir auch später nie negativ angelastet!)
Gruß und frohe Weihnacht!