Ich bin selbst skeptisch bei solchen Dingen. ABER Ölheizer, sollte ein Tüv Prüfer ( Polizei wird das nicht feststellen, weil es dafür keine Ausbildung gibt.
) Ausnahme: Der Polizist fährt selbst mit den "Lampen".
.. ein TüV Prüfer kann das feststellen. Es ist jedoch ein "unbedeutender Mangel", du gefährdest damit keinen anderen Verkehrsteilmehmer. Selbst wenn sich die Versicherung quer stellt, weil sie eine vermeintlichen Unfall darauf zurück führt, ist das nicht haltbar. Würde man einen Rechtstreit verlieren, weil der Unfall "angeblich" auf die Lichter zurückzuführen ist, wäre es ein fast ein Grundsatzurteil, zumindest aber als Präzedenzfall anzusehen. Es würde die komplette neue Technik mit dieser Art Licht, egal ob BMW, Audi.. in Frage stellen. Dazu wird es nicht kommen. Selbstverständlich ist das ohne Gewähr von meiner Seite aus, aber es ist mehr als unwahrscheinlich!
Meiner Ansicht nach sind 180€ für so ein schickes Licht mehr als angebracht, weil es das ganze Auto aufwertet mehr, als es kostet.![]()
Das ganze ist kein sicherheitsrelevanter Mangel und somit meiner Ansicht nach zu vernachlässigen.
Wenn die LED zu hell sind und den Gegenverkehr blenden, ist das sehr wohl ein sicherheitsrelevanter Mangel...
Ist bei zu grellen Xenon-Strahlern nicht anders.