das kommt auf den gutachter an..
normalerweise müssen die "durchgeführte wertsteigerungen" berücksichtigen... dazu zählt z.b. auch schon bei hoher laufleistung aussergewöhnlicher pflegezustand und regelmäßige wartungen beim
.
felgen, fahrwerk, lack, etc etc ist auch zu berücksichtigen.. abzüglich natürlich wertverlust durch alterung..
ggf. sollt man das erste erstellte ga nicht akzeptieren sondern sich auf die hinterfüße stellen und drumm kämpfen.
nem freund erging es letzten sommer mit seinem peugeot ähnlich... auffer autobahn geschnitten worden, vollbremsung, aquaplaning, leitplanke, totalschaden (zum glück nur vom auto, ihm is gar nix passiert)
der erste gutachter hatte beim auto weder das sportfahrwerk berücksichtigt, noch die felgen noch sonstwas und hatte es nichtmal geschafft den richtigen typ rauszusuchen, so dass auf dem ga die niedrigste serienausstattung vermerkt war. seiner war allerdings aus der höchsten ausstattungslinie....
da sich der gutachter standhaft geweigert hatte, seine fehler zu korrigeren weil "er hat recht und so bleibts" blieb nur der gang zum rechtsanwalt und plötzlich gings 