Wenn ich einen Rabatt angeboten bekomme und diesen annehme, ohne wissentlich eine Straftat damit zu begünstigen, bin ich auch nicht haftbar. Und nochmal-es ist Eure Definition, dass die Versicherung besch...en wird, aber einen Nachweis konnte dafür keiner erbringen.
Die Werkstatt sagt nichts anderes, als dass du die Selbstbeteiligung nicht zahlen musst und die Abrechnung mit derVersicherung durch die Werkstatt erfolgt.
Werkstätten mit grossen Durchsatz erhalten durch die Hersteller der Scheiben auch Rabatte und die dürfen sie legal weitergeben.
Für meine Versicherung war das übrigens okay.