Der "Kurze Frage - Kurze Antwort" Thread

  • Beim Wuchten wurde mir heute eine neue Frontscheibe angeboten, die 150€ Selbstbeteiligung der Versicherung müsste ich angeblich nicht zahlen.

    Habe meines Wissens nach nur einen Steinschlag - auf der Beifahrerseite und relativ klein.


    Es wäre komplett gratis, klingt schon zu gut um wahr zu sein. Ist das überhaupt legal bzw. wo ist der Haken?

    Auch wenn es schon zwei Seiten zurückliegt: das nennt sich Versicherungsbetrug. Würde ich nicht machen.

  • Steinschlag auf der Beifahrerseite kann ja auch so repariert werden. Da fällt bei vielen Versicherungen auch keine Selbstbeteiligung an und das ganz legal. Den Weg würde ich eher gehen, wegen sowas muss doch nicht gleich die ganze Scheibe getauscht werden. Da braucht man sich dann auch keine Gedanken wegen Undichtigkeiten machen.

  • Auch wenn es schon zwei Seiten zurückliegt: das nennt sich Versicherungsbetrug. Würde ich nicht machen.

    Was soll daran Betrug sein.

    Die Versicherung zahlt ihren Betrag und dir wird deine Selbstbeteiligung durch die Firma erlassen, die diesen Betrag von dir bekommen würde. Fertig.

    Wenn die Firma die 150 dann bei der Versicherun verschleiert gelten macht-was reine Spekulation ist-hast du nichts damit zu tun.

    MfG
    australia



    Da man nicht reperiert, sondern repariert, heißt es auch Reparatur und nicht Reperatur. Man fährt ja auch nicht in die Werkstadt sondern in die Werkstatt



    "Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben ! ! !

  • Am Ende fällt es ohnehin auf alle zurück.

    Ich weiß nicht, ob aktuell noch so oft grundlos getauscht wird wie vor ein paar Jahren, aber am Ende zahlt die Teilkasko dann halt keine Scheiben mehr und du brauchst VK.
    Vor ein einigen Jahren habe ich mal einen Steinschlag bei der bekannten Kette auffüllen lassen. Ein paar Wochen später hatte ich Post von der Versicherung, dass sie die Rechnung, deutlich gekürzt, bezahlt haben. Die Rechnung belief sich auf, meine ich 120€, gezahlt wurden um die 80€. D.h. selbst bei gerechtfertigten Arbeiten versuchen die Anbieter auch den letzten Cent von den Versicherungen zu kassieren.

  • Wenn ich einen Rabatt angeboten bekomme und diesen annehme, ohne wissentlich eine Straftat damit zu begünstigen, bin ich auch nicht haftbar. Und nochmal-es ist Eure Definition, dass die Versicherung besch...en wird, aber einen Nachweis konnte dafür keiner erbringen.

    Die Werkstatt sagt nichts anderes, als dass du die Selbstbeteiligung nicht zahlen musst und die Abrechnung mit derVersicherung durch die Werkstatt erfolgt.

    Werkstätten mit grossen Durchsatz erhalten durch die Hersteller der Scheiben auch Rabatte und die dürfen sie legal weitergeben.

    Für meine Versicherung war das übrigens okay.

    MfG
    australia



    Da man nicht reperiert, sondern repariert, heißt es auch Reparatur und nicht Reperatur. Man fährt ja auch nicht in die Werkstadt sondern in die Werkstatt



    "Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben ! ! !

  • Ihr unterstellt der Werkstatt Betrug und das ist eure einzige Argumentationsgrundlage, die nicht belegt ist.

    Und nochmal- meine Versicherung hatte nichts dagegen, wenn ich der Werkstatt die Eigenbeteiligung nicht zahle.

    MfG
    australia



    Da man nicht reperiert, sondern repariert, heißt es auch Reparatur und nicht Reperatur. Man fährt ja auch nicht in die Werkstadt sondern in die Werkstatt



    "Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben ! ! !

  • Ihr unterstellt der Werkstatt Betrug und das ist eure einzige Argumentationsgrundlage, die nicht belegt ist.

    Und nochmal- meine Versicherung hatte nichts dagegen, wenn ich der Werkstatt die Eigenbeteiligung nicht zahle.

    Die Aussage war, dass er nur einen kleinen Steinschlag auf der Beifahrerseite hat. Sowas wird per Smartrepair erledigt. Betrug ist das nicht unbedingt. Gut heißen muss man es aber auch nicht.