Hi,
also ich kann dir nur zu der rechtlichen Seite was sagen - wobei ich mich als Erstes frage, warum du nicht gleich die Polizisten dazu befragt hast?!?!
Also sofern der Unfallverursacher sich vom Unfallort entfernt hat, ohne eine angemessene Zeit zu warten oder unverzüglich die Polizei zu verständigen, hat er sich einem "unerlaubten Entfernen vom Unfallort" verdächtigt gemacht. Maßgeblich ist natürlich die Zeugenaussage, also ob der Fahrzeugführer es überhaupt bemerkt hat (oft steigen die Fahrer noch aus und schauen, ob etwas passiert ist und brausen dann davon). Eine Anzeige (also Strafantrag) deinerseits ist dann nicht unbedingt erforderlich, da der Fall automatisch von der Polizei aus an die Staatsanwaltschaft geht...
Ich rate dir jedoch, dich mit dem entsprechenden Sachbearbeiter der Polizei darüber zu unterhalten - der wird dich in den nächsten Tagen so oder so noch vernehmen wollen, ich denke mal du musst da ein paar Tage Geduld haben und dann wird man sich mit dir sicher in Verbindung setzen (sofern nicht eh schon ein Termin vereinbart wurde).