Beiträge von PPS0311

    meine güte,... das klingt schon alles derart irre, ich hätt da echt gern mal die gescannten original dokumente gesehen. vorallem das, wo die versicherung den vertrag kündigen will und das sachverständigen gutachten.


    aber kleiner tipp: fahr langsamer, und der situation angepasst, dann passiert auch nix. so wie du es bisher, seit 8 tausend km gemacht hast (es is ja auch noch nix passiert)

    Nach Abschluss der Verfahren werden die Dokumente zugänglich gemacht. Die Aktenzeichen sind bereits veröffentlicht.


    Hallo!


    Die Frage ist gar nicht provokant, sondern durchaus berechtigt. Bei den Gutachten handelt es sich nicht um sog. Privatgutachten (die im Rahmen eines Verfahren ohnehin weitestgehend nicht verwertbar wären), sondern um Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, der vom Gericht (nicht von uns) mit der Untersuchung des Fahrzeugs und der Erstellung des Gutachtens beauftragt worden ist. Die gerichtlichen Aktenzeichen wurden oben bereits veröffentlicht.


    Das Kraftfahrtbundesamt reagiert meiner Information nach bei 'plötzlich auftretenden' Mängeln; die Gutachten werden dem Kfb nach Abschluss der Verfahren jedoch zur Verfügung gestellt. Wir stehen insoweit in Kontakt.

    imo ist das ja nun totaler Blödsinn von der Versicherung.
    Da dein Auto ein serienmässig hergestelltes Fahrzeug ohne irgendwelche Umbauten ist, kann die Versicherung nicht einzig Dein Fahrzeug wegen Gefahrenerhöhung ablehnen. Dieses müsste dann doch für alle entsprechenden 3er gelten. Kündigt die Versicherung jetzt etwa alle Verträge??
    Naja, Du hast das Gutachten der Versicherung gezeigt und diesen Schritt beabsichtigt, da Dein Anliegen gar nicht ein 3er mit ordentlichem Fahrverhalten ist, sondern Du schlichtweg Dein Fahrzeug - aus welchem Grund auch immer - loswerden willst ohne den üblichen Verlust hinnehmen zu müssen.
    Das lernt wohl jeder Anwalt im ersten Semester, erstmal richtig eskalieren, dann komm ich schon zu meinem Recht!


    1. Wenn bekannt ist, dass ein sicherheitsrelevanter Mangel vorliegt, liegt eine Gefahrerhöhung beim Betrieb des KFZ vor; insoweit besteht bei einem Unfall, der auf diese Mängel zurückzuführen ist, kein Versicherungsschutz. Das Fahrzeug hat keine Umbauten sondern befindet sich im Originalzustand wie vom Werk ausgeliefert.


    2. Dass ein Käufer bei sicherheitsrelevanten Mängeln, die der Hersteller nicht beseitigen kann (aus welchen Gründen auch immer) Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt dürfte nachvollziehbar sein.


    3. Auch nach der Rücktrittserklärung kann man ein Fahrzeug bis zur Rücknahme durch den Verkäufer weiter benutzen; wenn der Käufer aber positive Kenntnis über die (in diesem Fall sicherheitsrelevanten Mängel) hat und dann ein Unfall verursacht, wird ihm ein erhebliches Mitverschulden zugerechnet. Wenn ich die Versicherung nicht informiert hätte, hätte ich eine Obliegenheitspflicht verletzt. Auch das sollte nachvollziehbar sein.


    4. Das Fahrzeug war zweimal zur Nachbesserung bei BMW - ohne Erfolg. Also bleibt nur der Rücktritt vom Kaufvertrag. Im Übrigen hat man auch bei Rücktritt einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zu erstatten.


    5. Recht bekommt man nicht durch das Hervorrufen einer Eskalation, sondern über die Gerichte.


    6. Kleiner Tipp: Erst nachdenken - dann äußern...

    Unserer KFZ Versicherung liegt das Sachverständigengutachten zwischenzeitlich vor.


    Wir wurden aufgefordert, die festgestellten (und von BMW in Abrede) gestellten Mängel


    innerhalb von 14 Tagen behoben zu haben und dieses der Versicherung nachzuweisen.


    Andernfalls kündigt die Gesellschaft wegen Gefahrerhöhung den Vertrag.


    Das Pikante daran ist nun, dass das Fahrzeug bereits mehrfach bei BMW war mit der


    Aufforderung, die Mängel zu beseitigen. Hierzu ist die BMW AG jedoch offensichtlich


    nicht in der Lage.


    Wir werden das Fahrzeug nun stillegen und entsprechende Klage einreichen.

    Zitat

    Original von gertsch
    hmm irre.
    also meine karre hat eigentlich kein schwammiges fahrverhalten. lediglich das gehopse der sommerreifen regt mich auf. aber das kann man mit einstellen nicht in den griff kriegen, denn das hat mit spur und sturz nix zu tun. detto das aufschaukeln ist nicht einstellbar, denn zug und druckstufe sind ebenfalls nicht einstellbar.
    also was soll dieser terz?


    Dieses 'Gehopse' kenne ich zu gut - es ist einstellbar

    Zitat

    Original von wat
    dafür, dass uns da jemand Gutes tun wollte, kommen nun verdammt wenig Links...
    Schade, ich wäre gerne überrascht worden - aber irgendwie hab ichs auch nicht anders erwartet mit dem Themenverlauf.


    admin
    vielleicht sollte das Topic doch in (Eigen)Werbung verschoben werden??


    Ich bitte zu beachten, dass die Verfahren 1.) noch laufen, 2.) bei Weitem nicht alle gerichtlichen Verfahren über das Internet abrufbar sind und es 3.) meines Wissens nach die ersten Gutachten zu dieser Thematik sind. Demnach steht auch die Verbreitung über das www erst am Anfang.


    Link zu VOX und Aktenzeichen sind bereits veröffentlicht. Sorry für die verzögerte Antwort, aber ich habe nicht die Zeit, mich laufend hier 'aufzuhalten'...


    Vorschlag: Kommen Sie vorbei, holen sich den Schlüssel und fahren eine Runde. Habe ich kein Problem mit

    Zitat

    Original von wat


    Geht es in dem Verfahren um den e9x allgemein oder speziell um den e90?
    Information sollte in meinen Augen mit etwas mehr Fakten hinterlegt werden... aber wenn das Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen wurde, gibt es wohl auch kein Aktenzeichen o.ä. für den ein oder anderen Betroffenen wäre es sicherlich hilfreich wesentliche Eckpunkte/Argumentationen aus dem Gutachten zu erhalten.
    Sollte das aber nur über die besagt Kanzlei möglich sein, so ist dieser Threat imo sinnlos.
    Vielleicht fangen wir einfach mal ganz vorne an und Du unterlegst die Aussagen zu den Auffälligkeiten / Studien einfach mit nem Link? Auch der VOX-Beitrag wäre interessant. ich hab den auf die schnelle allerdings nicht gefunden. Da Du weisst, welchen Beitrag genau Du suchst findet sich da sicher nen Link. Dann können wir uns alle ein besseres Bild machen (Video ansehen).



    Kann ich gerne tun:


    link zu VOX: http://singles.vox.de/495_2932…ea=reportage3&bereich=Ams


    ob dort ein Mittschnittt der ausgestrahlten Sendung zu erhalten ist, kann ich allerdings nicht sagen.


    Die Aktenzeichen: AG Freiburg 5 H 70/07
    LG Freiburg 2 OH 21/08


    Akteneinsichtsgesuch stellen und rechtliches Interesse begründen