imo ist das ja nun totaler Blödsinn von der Versicherung.
Da dein Auto ein serienmässig hergestelltes Fahrzeug ohne irgendwelche Umbauten ist, kann die Versicherung nicht einzig Dein Fahrzeug wegen Gefahrenerhöhung ablehnen. Dieses müsste dann doch für alle entsprechenden 3er gelten. Kündigt die Versicherung jetzt etwa alle Verträge??
Naja, Du hast das Gutachten der Versicherung gezeigt und diesen Schritt beabsichtigt, da Dein Anliegen gar nicht ein 3er mit ordentlichem Fahrverhalten ist, sondern Du schlichtweg Dein Fahrzeug - aus welchem Grund auch immer - loswerden willst ohne den üblichen Verlust hinnehmen zu müssen.
Das lernt wohl jeder Anwalt im ersten Semester, erstmal richtig eskalieren, dann komm ich schon zu meinem Recht!
1. Wenn bekannt ist, dass ein sicherheitsrelevanter Mangel vorliegt, liegt eine Gefahrerhöhung beim Betrieb des KFZ vor; insoweit besteht bei einem Unfall, der auf diese Mängel zurückzuführen ist, kein Versicherungsschutz. Das Fahrzeug hat keine Umbauten sondern befindet sich im Originalzustand wie vom Werk ausgeliefert.
2. Dass ein Käufer bei sicherheitsrelevanten Mängeln, die der Hersteller nicht beseitigen kann (aus welchen Gründen auch immer) Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt dürfte nachvollziehbar sein.
3. Auch nach der Rücktrittserklärung kann man ein Fahrzeug bis zur Rücknahme durch den Verkäufer weiter benutzen; wenn der Käufer aber positive Kenntnis über die (in diesem Fall sicherheitsrelevanten Mängel) hat und dann ein Unfall verursacht, wird ihm ein erhebliches Mitverschulden zugerechnet. Wenn ich die Versicherung nicht informiert hätte, hätte ich eine Obliegenheitspflicht verletzt. Auch das sollte nachvollziehbar sein.
4. Das Fahrzeug war zweimal zur Nachbesserung bei BMW - ohne Erfolg. Also bleibt nur der Rücktritt vom Kaufvertrag. Im Übrigen hat man auch bei Rücktritt einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zu erstatten.
5. Recht bekommt man nicht durch das Hervorrufen einer Eskalation, sondern über die Gerichte.
6. Kleiner Tipp: Erst nachdenken - dann äußern...