Achso! Du willst den Wagen los werden.
Was willst du dann statt dessen kaufen?
Achso! Du willst den Wagen los werden.
Was willst du dann statt dessen kaufen?
Alles anzeigenUnserer KFZ Versicherung liegt das Sachverständigengutachten zwischenzeitlich vor.
Wir wurden aufgefordert, die festgestellten (und von BMW in Abrede) gestellten Mängel
innerhalb von 14 Tagen behoben zu haben und dieses der Versicherung nachzuweisen.
Andernfalls kündigt die Gesellschaft wegen Gefahrerhöhung den Vertrag.
Das Pikante daran ist nun, dass das Fahrzeug bereits mehrfach bei BMW war mit der
Aufforderung, die Mängel zu beseitigen. Hierzu ist die BMW AG jedoch offensichtlich
nicht in der Lage.
Wir werden das Fahrzeug nun stillegen und entsprechende Klage einreichen.
imo ist das ja nun totaler Blödsinn von der Versicherung.
Da dein Auto ein serienmässig hergestelltes Fahrzeug ohne irgendwelche Umbauten ist, kann die Versicherung nicht einzig Dein Fahrzeug wegen Gefahrenerhöhung ablehnen. Dieses müsste dann doch für alle entsprechenden 3er gelten. Kündigt die Versicherung jetzt etwa alle Verträge??
Naja, Du hast das Gutachten der Versicherung gezeigt und diesen Schritt beabsichtigt, da Dein Anliegen gar nicht ein 3er mit ordentlichem Fahrverhalten ist, sondern Du schlichtweg Dein Fahrzeug - aus welchem Grund auch immer - loswerden willst ohne den üblichen Verlust hinnehmen zu müssen.
Das lernt wohl jeder Anwalt im ersten Semester, erstmal richtig eskalieren, dann komm ich schon zu meinem Recht!
imo ist das ja nun totaler Blödsinn von der Versicherung.
Da dein Auto ein serienmässig hergestelltes Fahrzeug ohne irgendwelche Umbauten ist, kann die Versicherung nicht einzig Dein Fahrzeug wegen Gefahrenerhöhung ablehnen. Dieses müsste dann doch für alle entsprechenden 3er gelten. Kündigt die Versicherung jetzt etwa alle Verträge??
Naja, Du hast das Gutachten der Versicherung gezeigt und diesen Schritt beabsichtigt, da Dein Anliegen gar nicht ein 3er mit ordentlichem Fahrverhalten ist, sondern Du schlichtweg Dein Fahrzeug - aus welchem Grund auch immer - loswerden willst ohne den üblichen Verlust hinnehmen zu müssen.
Das lernt wohl jeder Anwalt im ersten Semester, erstmal richtig eskalieren, dann komm ich schon zu meinem Recht!
1. Wenn bekannt ist, dass ein sicherheitsrelevanter Mangel vorliegt, liegt eine Gefahrerhöhung beim Betrieb des KFZ vor; insoweit besteht bei einem Unfall, der auf diese Mängel zurückzuführen ist, kein Versicherungsschutz. Das Fahrzeug hat keine Umbauten sondern befindet sich im Originalzustand wie vom Werk ausgeliefert.
2. Dass ein Käufer bei sicherheitsrelevanten Mängeln, die der Hersteller nicht beseitigen kann (aus welchen Gründen auch immer) Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt dürfte nachvollziehbar sein.
3. Auch nach der Rücktrittserklärung kann man ein Fahrzeug bis zur Rücknahme durch den Verkäufer weiter benutzen; wenn der Käufer aber positive Kenntnis über die (in diesem Fall sicherheitsrelevanten Mängel) hat und dann ein Unfall verursacht, wird ihm ein erhebliches Mitverschulden zugerechnet. Wenn ich die Versicherung nicht informiert hätte, hätte ich eine Obliegenheitspflicht verletzt. Auch das sollte nachvollziehbar sein.
4. Das Fahrzeug war zweimal zur Nachbesserung bei BMW - ohne Erfolg. Also bleibt nur der Rücktritt vom Kaufvertrag. Im Übrigen hat man auch bei Rücktritt einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zu erstatten.
5. Recht bekommt man nicht durch das Hervorrufen einer Eskalation, sondern über die Gerichte.
6. Kleiner Tipp: Erst nachdenken - dann äußern...
meine güte,... das klingt schon alles derart irre, ich hätt da echt gern mal die gescannten original dokumente gesehen. vorallem das, wo die versicherung den vertrag kündigen will und das sachverständigen gutachten.
aber kleiner tipp: fahr langsamer, und der situation angepasst, dann passiert auch nix. so wie du es bisher, seit 8 tausend km gemacht hast (es is ja auch noch nix passiert)
@PPSO311
Ähm, ich habe da mal eine etwas provokante Frage. Stammt das Gutachten von einem Haus-und Hofgutachter Eurer Kanzlei? Ich bin nämlich auch etwas in dem rechtlichen Tätigkeitsfeld unterwegs und kann durchaus behaupten, daß es mit Gutachtern ab und zu so ist, wie mit der Statistik. Traue keinem, den Du nicht selbst.... und so weiter.
Ehrlich gesagt, kommt mir das Ganze auch etwas aufgebauscht vor. Sicher ist, daß einige User Probleme mit bestimmten Fahrwerks/Reifenkombinationen haben. Aber wäre dies ein generelles und weltweites Problem, hätten doch die Behörden schon längst reagiert. Dafür ist der 3er zu lange auf dem Markt.
Für eine Kampagne ala "Elchtest" DB A-Klasse ist es IMHO ein bißchen zu spät.
Alles anzeigen@PPSO311
Ähm, ich habe da mal eine etwas provokante Frage. Stammt das Gutachten von einem Haus-und Hofgutachter Eurer Kanzlei? Ich bin nämlich auch etwas in dem rechtlichen Tätigkeitsfeld unterwegs und kann durchaus behaupten, daß es mit Gutachtern ab und zu so ist, wie mit der Statistik. Traue keinem, den Du nicht selbst.... und so weiter.
Ehrlich gesagt, kommt mir das Ganze auch etwas aufgebauscht vor. Sicher ist, daß einige User Probleme mit bestimmten Fahrwerks/Reifenkombinationen haben. Aber wäre dies ein generelles und weltweites Problem, hätten doch die Behörden schon längst reagiert. Dafür ist der 3er zu lange auf dem Markt.
Für eine Kampagne ala "Elchtest" DB A-Klasse ist es IMHO ein bißchen zu spät.
Hallo!
Die Frage ist gar nicht provokant, sondern durchaus berechtigt. Bei den Gutachten handelt es sich nicht um sog. Privatgutachten (die im Rahmen eines Verfahren ohnehin weitestgehend nicht verwertbar wären), sondern um Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, der vom Gericht (nicht von uns) mit der Untersuchung des Fahrzeugs und der Erstellung des Gutachtens beauftragt worden ist. Die gerichtlichen Aktenzeichen wurden oben bereits veröffentlicht.
Das Kraftfahrtbundesamt reagiert meiner Information nach bei 'plötzlich auftretenden' Mängeln; die Gutachten werden dem Kfb nach Abschluss der Verfahren jedoch zur Verfügung gestellt. Wir stehen insoweit in Kontakt.
meine güte,... das klingt schon alles derart irre, ich hätt da echt gern mal die gescannten original dokumente gesehen. vorallem das, wo die versicherung den vertrag kündigen will und das sachverständigen gutachten.
aber kleiner tipp: fahr langsamer, und der situation angepasst, dann passiert auch nix. so wie du es bisher, seit 8 tausend km gemacht hast (es is ja auch noch nix passiert)
Nach Abschluss der Verfahren werden die Dokumente zugänglich gemacht. Die Aktenzeichen sind bereits veröffentlicht.
Hallo!
Die Frage ist gar nicht provokant, sondern durchaus berechtigt. Bei den Gutachten handelt es sich nicht um sog. Privatgutachten (die im Rahmen eines Verfahren ohnehin weitestgehend nicht verwertbar wären), sondern um Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, der vom Gericht (nicht von uns) mit der Untersuchung des Fahrzeugs und der Erstellung des Gutachtens beauftragt worden ist. Die gerichtlichen Aktenzeichen wurden oben bereits veröffentlicht.
Das Kraftfahrtbundesamt reagiert meiner Information nach bei 'plötzlich auftretenden' Mängeln; die Gutachten werden dem Kfb nach Abschluss der Verfahren jedoch zur Verfügung gestellt. Wir stehen insoweit in Kontakt.
Nun, dann bin ich mal gespannt, wie sich die Geschichte entwickelt.
Zitataber kleiner tipp: fahr langsamer, und der situation angepasst, dann passiert auch nix. so wie du es bisher, seit 8 tausend km gemacht hast (es is ja auch noch nix passiert)
super lösungsansatz...tztztz....
mit dem ist keinem geholfen und die mängel auch nicht beseitigt!
ich muß dazusagen, daß ich diese nervigen vibrationen und sägezahnbildung bei meinem auch habe. laut BMW stand der technik bei den RFTs.......
@PPSO311: bitte gib uns (mir) info was dabei raugekommen ist. ev.ist es ja möglich, daß da von BMW irgendeine offizielle nachbesserung kommt. oder es wird vertuscht, wie es zur zeit leider gang und gebe ist in der autoindustrie...(selbst solche erfahrungen mit ner konkurrenzmarke gemacht!)
ich finde es super das du dich, wie leider viel zuwenige, auf die beine stellst (als nur zu labbern, wie es 99% der leute tun) und etwas dagegen machst, hab ich auch damals gemacht und recht bekommen.
danke!
Nein! Als Ergebnis kommt dabei raus, dass der Wagen zurück genommen wird.
Bei diesem Problem, wird es BMW zu jedem Fahrzeug auf ein Einzelgutachten ankommen lassen.
Es wäre genauso, als ob man BMW dau zwingen wollte, den Reifen mit der Fahrradpumpe auf den richtigen Luftdruck zu kommen (ohne Luftdruckprüfer).