Beiträge von retrofit

    Wieso lässt du das ganze nicht einfach BMW regeln? (Abtretungserklärung). Ich würde mich um sowas gar nicht kümmern. Haben meine Eltern auch gemacht, als denen einer in den Audi gefahren ist. Auto zu Audi gebracht, mit Leihwagen vom Hof und Ende. Fertiges Auto nach ein paar Tagen abgeholt. Alles gut. Es ist doch so easy wenn feststeht, dass man nicht schuld ist.


    Ich glaube du hast meinen Post nicht richtig gelesen. Nicht Schuld sein und "unschuldig" gesprochen werden sind leider zwei verschiedene Paar Schuhe. Laut meinem Anwalt könnte die Gegenseite aufgrund des gleichen Schadenbildes mit 50 % aus der Sache rauskommen. Das bedeutet, die Gegnerische Versicherung bezahlt von meinem Schaden 50 % und meine von dem gegnerischen Auto 50 %. So wird wenigstens nur die Haftpflicht hochgestuft.

    Am besten lässt man Gutachten immer noch bei BMW machen.


    Die haben bei mir gerade für Kotflügel erneuern + Stoßstange vorne und Tür lackieren 4.300 EUR geschrieben.


    Da dein Schaden wohl deutlich stärker war, kann die Schadenshöhe ja schon mal nicht stimmen.



    Nunja, das stimmt so auch wieder nicht. BMW erstellt keine Gutachten sondern ruft dafür auch einen Gutachter oder rechnet eben direkt mit der Versicherung ab.



    Die Differenz ergibt sich hauptsächlich durch folgende Teile:
    Stoßstange, Reifen, Spiegel, insgesamt rund 1700 Euro netto.



    Natürlich hat meine Versicherung die Schadenschilderung der Gegenseite von Ihrem eigenen Sachverständiger prüfen lassen und der hat abgelehnt. Trotzdem ist es bei Aussage gegen Aussagen eine Teilung der Schuld.


    Eine Bremsspur als solches gab es nicht. Der Unfallgegner ist auf einer zweispurigen Einbahnstraße bei einem Schlenker der Verkehrsführung einfach geradeausgefahren und somit mit meinem Fahrzeug kollidiert. Das ist bei ca. 45 km/h passiert. Die Fahrzeuge wurden mehr oder weniger ausgerollt und ca. 25 Meter in einer passenden Parkbucht abgestellt. Ein sofortiges stehenbleiben in der "Unfallstellung" wäre nicht möglich gewesen.
    Die Polizei erstellt bei solch kleinen Unfällen keine Fotos.


    Aber darum soll sich der Anwalt kümmern, das interessiert mich nicht mehr wirklich. Das es Idioten gibt die so dreist zum Lügen anfangen kann ich leider nicht ändern. Ich hoffe nur, für mich geht die Sache so gut wie möglich aus!



    Um jetzt noch einmal mein Problem bzw. Frage zu stellen:
    Wie soll ich mich nun gegenüber meinem Gutachter verhalten? Reicht mein Anwalt einen Schaden von nur netto 2300 Euro sagt die Versicherung vielleicht sogar sofort "ja" und reguliert. Schließlich kostet alleine der Unfallgutachter vor Gericht rund 1000 Euro. Die Versicherung kalkuliert bei so etwas den Nutzen natürlich auch mit ein.


    Ich muss einfach einkalkulieren, dass es zu einer Teilung der Kosten kommt und dann will bzw. muss ich so gut wie möglich da stehen und das geht nur mit einem so großen Schaden wie möglich. Mit der Hälfte von 2300 Euro kann ich nichts reparieren. Das wird sogar mit den besagten 2300 Euro schon mehr als schwer. Beträgt der Schaden aber rund 4000 oder sogar 7300 Euro wie bei BMW kann ich locker mit der Hälfte meinen Schaden bezahlen und muss dafür nicht auch noch meine Vollkasko einschalten.


    Anders durchgespielt:
    Reiche ich das Gutachten von 2300 Euro netto ein, wird der von Gericht bestellte Sachverständiger doch niemals einen Reparaturwert von 4000-6000 Euro veranschlagen... das kann ich mir eben nicht vorstellen. Dann wäre das jetzige Gutachten ja sinnlos.

    Danke für eure Antworten:


    Zum Ablauf.
    Der Unfall war/ ist eigentlich ganz klar zu meinen Gunsten. Das bedeutet ich bin nicht Schuld. Beim Unfall wurde die Polizei geholt, der Unfallgegner wollte zu diesem Zeitpunkt aber keine Aussage machen, das bedeutet, die Polizei hat nur ein Art Protokoll ausgefüllt. Unfallskizze und oben angesprochener Kostenvoranschlag wurden bei der gegnerischen Versicherung eingereicht. Soweit war alles klar und lief geordert.


    Zwei bis drei Tage später hat mich meine KFZ-Versicherung angerufen und meinte ich sei laut Unfallgegner an einem Unfall schuld, so das Schreiben des gegnerischen Anwalts. Der Sachbearbeiter hat mir die "Geschichte" des Unfallgegners vorgelesen - daraufhin war ich erst mal auf 180... - von vorne erstunken und erlogen. Das heftige bzw. dreiste war/ ist, der Unfall wurde ca. 20 Meter nach vorne gesetzt. Jetzt war es nicht mehr ein unerlaubter Spurwechsel des Unfallgegners jetzt sei ich aus einem seitlichen Parkplatz herausgefahren, der in etwa das gleiche Schadenbild hervorruft.


    Nach diesen Informationen bin ICH selbst zu einem Anwalt gegangen, denn eine "normale" Abwicklung ist anscheinend nicht mehr möglich.
    Kleiner Einschub:
    Wieso zum Teufel sollte ich sofort zu einem Anwalt gehen. Der Anwalt macht in der Regel nichts anderes als man selbst. Rechnungen einreichen und Forderungen stellen kann ich gerade noch selbst.


    Da sich die Situation weiter zuspitzt war der Weg zum Anwalt (zudem Rechtsschutz vorhanden) unumgänglich. Dieser meinte das es für uns eigentlich nicht gut ausschaut. Keiner von uns hat einen Zeugen, das Unfallbild könne bei beiden Versionen passen. Mehr oder weniger ist jetzt schon klar dass es auf 50% zu 50% hinausläuft. Allerdings meinte er, vielleicht kann ein Sachverständiger, der vom Gericht bestellt wird zu unseren Gunsten etwas aufklären. Er meinte, in diesem Fall solle ich besser keinen Kostenvoranschlag sondern gleich ein Gutachten anfertigen lassen und den jeweiligen Gutachter gleich noch auf das Schadenbild bzw. die Version der Gegenseite ansprechen.


    Nun sitze ist aber wie gesagt, auf einem Gutachten das mir rein gar nichts bringt. Bilder will ich eigentlich ungern hochladen, ich schaue mal ob ich "zensierte" Bilder finde.


    Das Schlussendlich nur das ausschlaggeben ist, was der vom Gericht bestellte Gutachter sagt ist mir schon klar. Allerdings wird das Auto in den nächsten Tagen repariert und dann kann er nur noch Anhang von Fotos urteilen. Was bei einer eventuell defekten Lenkung bzw. in Mitleidenschaft gezogener Lenkung nicht gerade lustig ist...


    Grob zusammengefasst:
    Kostenvoranschlag BMW liegt bei ca. 7300 Euro netto, hier würde sicherheitshalber Querlenker, Spurstange, Spurstangenkopf plus Lenkung mitgetauscht werden.
    Kostenvoranschlag Karosseriewerkstatt 4500 Euro netto.
    Kostenvoranschlag freier Gutachter 2300 Euro netto + knapp 600 Euro Gutachtergebühr ...



    Mein Problem ist nicht die oben aufgeführte Abwicklung eines KFZ-Schadens, sondern was ich gegen das zu geringe Gutachten machen kann. Es kann doch nicht im Interesse aller sein, dass ich zu drei verschiedenen Gutachtern laufe, drei Mal knapp 600 Euro bezahle und drei Mal andere Werte bekomme.
    Natürlich gehe ich von einem Worst Case aus, das bedeutet der Fall wird, obwohl er klar war, mit 50% zu 50 % verhandelt.
    Deswegen wird der Wagen auch nicht einfach zu BMW gegeben und munter darauf losrepariert.

    Servus Leute,
    brauche mal kurz eure Hilfe.


    Wir hatten vor rund 2 Wochen einen KFZ-Unfall und deswegen einer "stark" beschädigte linke Fahrzeugseite. Eigentlich wollte ich alles total stressfrei per Kostenvoranschlag abrechnen, da die Gegenseite sich aber einen Anwalt genommen hat dachte ich, es kann nicht schaden ein vernünftiges Gutachten an der Hand zu haben. Zudem meinte er Karosseriemeister (von dem der Kostenvoranschlag ist) so könne ich Lenkungsteile auch noch abrechnen lassen, da will er sich mit seinem Kostenvoranschlag nicht einmischen.


    Nun schaut es so aus:
    Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf rund 4500 Euro netto, hier wurde wirklich fair und ordentlich abgerechnet. Keine Teile bzw. Reparaturen aufgeführt die von einer Versicherung sowie gestrichen werden. Es fehlt eben nur der komplette Lenkungsteil.
    Um sich ein Bild davon zu machen: Stoßstange (neu), Kotflügel vorne (neu), Spiegel (neu), Felge sowie Reifen (neu), Tür v, Tür h, Kotflügel h neu lackieren bzw. kleine Dellen entfernen und lackieren.


    Das Gutachten beläuft sich auf 2300 Euro netto (da kommt mir selbst schon das lachen...), hier wurde alles weggelassen was nur irgendwie Sicherheitsrelevant wäre, von der Lenkung will ich gar nicht reden.
    Kotflügel neu, Stoßstange, Tür v, Tür h, Kotflügel h lackieren und jetzt kommts -> Spiegel (also der Shadowlineteil) soll lackiert werden..., Felge neu


    Bin jetzt wirklich Ratlos was ich machen soll. Der Gutachter stellt sich total quer und will an seinem Gutachten nichts ändern. Bring ich das Auto zu BMW würde wahrscheinlich die komplette VA rauskommen...
    Gutachterkosten belaufen sich auf rund 600 Euro, diese bekomme ich natürlich von der Versicherung wieder. Nur will und kann ich dieses Gutachten nicht abgeben, denn mit dem Betrag repariert mir das Auto kein Mensch

    Wie gesagt, die Polizei dokumentiert nur.


    Hatte, leider, schon mal eine ähnliche Situation die schlussendlich vor Gericht gelandet ist, da sich die Versicherungen nicht einig geworden sind.


    Fährst du dein Auto 10 cm aus der Lücke raus und wirst deswegen gestriffen bist du schuld.
    Fährst du dein Auto aus der Parklücke und dir fährt jemand in die Seite ggf. auch noch hinten seitlich drauf, bist du schuld (so war es bei mir damals).
    Ist dein Auto komplett auf dem rechten Fahrstreifen "ausgeparkt" bist du nicht schuld.
    Ist dein Auto komplett ausgeparkt und du fährst noch etwas in die linke Spur rein, bist du schuld.


    Schlussfolgerung: Erkennst du eine Lücke falsch und fährst aus dem Parkplatz raus, bist du schuld! Wenn dein Auto tatsächlich schon 25 Meter auf der Fahrbahn war und du dann gestriffen wirst hat das ja nichts mehr mit dem Ausparkvorgang zu tun. Allerdings stellt sich mir die Frage, was das für eine Lücke gewesen sein soll wenn du ausparkst und 25 Meter danach kracht es...


    BTW: Des weiteren muss man zwar immer Bremsbereit sein, mit einem plötzlich ausparkenden Fahrzeug kann niemand rechnen - dieses Argument wird also definitiv nicht ziehen.


    Ein anderes Szenario gibt es glaub ich nicht mehr?! Grundsätzlich ist es total irrelevant ob danach eine Kreuzung/ Ampel oder sonst was kommt.



    Dickes Danke! Hätte ich wirklich nicht gedacht...!


    :)

    Meines Wissens nach löst der vor dem Airbag aus, also unabhängig, je nachdem wie hoch die Geschwindigkeit ist. Ich denke man kann ihm ruhig Glauben schenken.


    Mhm. Das Rückhaltesystem löst definitiv vor dem Airbag aus, allerdings meine ich im Hinterkopf zu haben, dass minimum ein Airbag rauskommt - absolutes Halbwissen.

    Servus Jungs,


    weiß jemand, ob das Rückhaltesystem, sprich das Gurtschloss, auch ohne einen Airbag auslösen kann?


    Sind gerade auf der Suche nach einem "alten" E91 als "KM-Fresser" und der Verkäufer behauptet dass das Fahrzeug einen Unfall hatte aber kein Airbag sondern nur das Gurtschloss ausgelöst hat.
    Wäre mir persönlich neu, allerdings bin ich mir auch nicht sicher, deswegen hier meine Frage.


    Das Auto ist ordentlich in Standgesetzt - ich will nur seine Aussage überprüfen...


    Vielleicht weiß ja jemand mehr oder hat es sogar(leider) schon selbst erleben müssen.


    Gruß und vielen Dank