Ist ja auch wirklich so ein völlig juristischer Blödsinn. Da darf man theoretisch ja nicht einmal Stoßfängerverkleidung, Motorhaube und ggf. die Kotflügel wegen Steinschlägen neu lackieren lasse, da man aus seinem Fahrzeug dann vielleicht einen Unfallwagen macht. ![]()
Beiträge von BirdOfPrey
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und woher weisst du ob es nur ein kratzer war?
der käufer kann dir die verschiedensten gründe einer nachlackierung erzählen. was dann dahinter steck kann man oft nicht nachvollziehen.
Das kannst du genauso wenig wenn der Wagen als unfallfrei verkauft wird!
in den meisten Fällen wird eine Nachlackierung von einer Werkstatt ausgeführt. Und da kann ich als Verkäufer relativ problemlos beweisen, dass er "nur" überlackiert wurde. Und kein größerer Schaden vorhanden war.
Ich wäre doch froh, wenn der Verkäufer so etwas überhaupt angibt. Für mich(!) zeigt das, dass er ehrlicher(er) Mensch ist.Rechtlich bleibt ein Fahrzeug dann ein Unfallwagen, wenn:
- der Reparaturwert 60% des aktuellen Fahrzeugwertes übersteigt (das gilt auch, wenn alle Teile durch Neuteile ersetzbar sind)
- wenn das Fahrzeug auf die Richtbank muss
- wenn an der tragenden Karosserie geschweißt wurde
Und genau das ist eben so nicht richtig! Das Thema hatten wir hier ja vor ein paar Wochen erst. Rechtlich kann eine schnöde Nachlackierung bereits aus einem Fahrzeug einen Unfallwagen machen. Völlig abstrus. Klar. Werden Blechteile getauscht, wird's natürlich noch kritischer.EDIT: Ich meine man muss auch unterscheiden zwischen "Unfallwagen" und "Unfallfrei".
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... grundsätzlich ist ein Unfallwagen in meinen Augen ein Problem, bzw. würde ich NIE kaufen, ...
Du würdest demzufolge kein Fahrzeug kaufen, welches mal an einer Seite zerkratz und dann neu lackiert wurde? Finde ich etwas übertrieben. -
Ich finde es auch wichtig den Text noch mal zu überarbeiten. Nach einem Satzzeichen kommt ein Leerzeichen! Vor einem Satzzeichen nicht! Außerdem hast du in der Auflistung dann einen Punkt, anstelle eines Kommas.
Ich weiß, ist vielleicht Korinthenkackerei, aber ich persönlich achte auf so etwas in einem Inserat. -
Meinst du, dass das daran liegen soll, dass der so einen geringen Querschnitt hat? Hatte ich noch nicht so ein Fahrgefühl.
Das liegt sicherlich nicht daran! Ich fahre zwar "nur" 225 und 255, aber meiner macht bei höheren Geschwindigkeiten nicht solche Sperenzchen. Genau wie bei hundert anderen hier im Forum. -
Plasti-Dip ist ja so günstig jetzt auch nicht. Denn mit einer Dose kommt man schlecht hin.
Außerdem würde es mich nicht wundern, wenn man die Steinschläge darunter dann trotzdem sieht. Je nach Farbe und Größe der Abplatzer. -
... und dann sagen soll das ich den Betrag per Rechnung innerhalb von 2 Wochen begleiche, ...
Das mit den zwei Wochen würde ich noch nicht einmal so erwähnen. Das klingt etwas nach Ausrede. Denn, soviel ich weiß, muss der Händler dir keine Rechnung schicken, sondern kann auch darauf bestehen, dass du den Betrag sofort begleichst. Bzw. wenn du nicht sofort bezahlen kannst, darf er das Auto so lange behalten. So mein Wissensstand. Ob das aber rechtlich so richtig ist, bin ich auch gerade überfragt.
Aber wenn es geht, auf jeden Fall eine Rechnung zuschicken lassen. -
Ich verwieß Ihn auf die Gewährleistung und sagte das er ja in der Beweislast steht u.s.w. und ich eigentlich nichts zahlen möchte.
Er sagt dann das der Kasten ja beim Kauf einwandfrei funktionierte und auch der Lüfter einwandfrei funktionierte, und somit der Defekt bei kauf definitiv nicht vorhanden war (der Lüfter funktionierte bei Kauf wirklich einwandfrei).
Persönlich würde ich einen funktionierenden Lüfter nicht als Beweis dafür sehen, dass der Mangel nicht bereits bei Kauf im Keim im Sicherungskasten bestand. siehe auch:http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung#Mangel_.28Kaufrecht.29
ZitatMangel (Kaufrecht)
Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, als auch für Rechtsmängel, wie z. B. das fehlende Eigentum (sofern kein gutgläubiger Erwerb möglich ist). Ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) sieht das Gesetz (§ 476 BGB) als grundsätzliche Beweiserleichterung für Verbraucher vor, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.Kurzum: Wenn du eine Rechtsschutz besitzt, nimm sie in Anspruch.
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Damit hat man aber immer noch das Loch im Kennzeichen. Und weiter abstehen als mit Klebe- oder Klettband tut's auch.
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Ich fahre meinen zwar erst seit 10 tkm, aber gesamt hat er jetzt 54tkm gelaufen. Laut Historie sind noch die ersten Injektoren und die erste Hochdruckumpe verbaut. Beim Kauf waren auch noch die ersten Zündspulen verbaut. Die habe ich dann aber mal im Zuge einer Rückrufaktion (kostenlos) von BMW tauschen lassen. Defekt waren meine aber nicht. Er lief hinterher genauso wie vorher.