Beiträge von BirdOfPrey

    Ich finde es auch wichtig den Text noch mal zu überarbeiten. Nach einem Satzzeichen kommt ein Leerzeichen! Vor einem Satzzeichen nicht! Außerdem hast du in der Auflistung dann einen Punkt, anstelle eines Kommas.
    Ich weiß, ist vielleicht Korinthenkackerei, aber ich persönlich achte auf so etwas in einem Inserat.

    ... und dann sagen soll das ich den Betrag per Rechnung innerhalb von 2 Wochen begleiche, ...


    Das mit den zwei Wochen würde ich noch nicht einmal so erwähnen. Das klingt etwas nach Ausrede. Denn, soviel ich weiß, muss der Händler dir keine Rechnung schicken, sondern kann auch darauf bestehen, dass du den Betrag sofort begleichst. Bzw. wenn du nicht sofort bezahlen kannst, darf er das Auto so lange behalten. So mein Wissensstand. Ob das aber rechtlich so richtig ist, bin ich auch gerade überfragt.
    Aber wenn es geht, auf jeden Fall eine Rechnung zuschicken lassen.

    Ich verwieß Ihn auf die Gewährleistung und sagte das er ja in der Beweislast steht u.s.w. und ich eigentlich nichts zahlen möchte.


    Er sagt dann das der Kasten ja beim Kauf einwandfrei funktionierte und auch der Lüfter einwandfrei funktionierte, und somit der Defekt bei kauf definitiv nicht vorhanden war (der Lüfter funktionierte bei Kauf wirklich einwandfrei).


    Persönlich würde ich einen funktionierenden Lüfter nicht als Beweis dafür sehen, dass der Mangel nicht bereits bei Kauf im Keim im Sicherungskasten bestand. siehe auch:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung#Mangel_.28Kaufrecht.29

    Zitat

    Mangel (Kaufrecht)
    Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, als auch für Rechtsmängel, wie z. B. das fehlende Eigentum (sofern kein gutgläubiger Erwerb möglich ist). Ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) sieht das Gesetz (§ 476 BGB) als grundsätzliche Beweiserleichterung für Verbraucher vor, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.



    Kurzum: Wenn du eine Rechtsschutz besitzt, nimm sie in Anspruch.

    Ich fahre meinen zwar erst seit 10 tkm, aber gesamt hat er jetzt 54tkm gelaufen. Laut Historie sind noch die ersten Injektoren und die erste Hochdruckumpe verbaut. Beim Kauf waren auch noch die ersten Zündspulen verbaut. Die habe ich dann aber mal im Zuge einer Rückrufaktion (kostenlos) von BMW tauschen lassen. Defekt waren meine aber nicht. Er lief hinterher genauso wie vorher.

    Haben die Preise eigentlich angezogen? Wenn ich bedenke, ich habe für meinen, (grob gesagt) halb so alt, nur halb so viel gelaufen, "nur" 5.000€ mehr bezahlt. Gut, meiner ist kein Diesel und hat kein M-Paket. Wobei ich beim E93 die Unterschiede nicht so gravierend finde. Dafür hat meiner hinten einen LCI Umbau.