Nein, es war leider kein BMW Händler, berreue es noch immer.
Mal interessehalber gefragt. Warum bereust du es? Jetzt nur wegen dem einen Fall? Das würde ich locker sehen. Davon abgesehen, dass du das Geld sehr wahrscheinlich eh wieder bekommst, zahlt man bei einem BMW Händler auch mal 10% mehr für das gleiche Fahrzeug. Von daher brauchst du dich nicht ärgern.
Natürlich ist er in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht, er muss nachweisen das zum Zeitpunkt des Kaufes alles in Ordnung war, das kann er in der Regel nicht.
Richtig. Aus diesem Grund könnte es aber auch von Nachteil sein, den Fehlerspeicher mit genauem Datum auszulesen. Denn wenn dort der Fehler nicht schon seit dem Kaufzeitpunkt drin stand, könnte das ja durchaus als Beweis gelten, dass er zum Verkaufszeitpunkt noch nicht defekt war.