Beiträge von BirdOfPrey

    Zum einen glaube ich nicht, dass ein TüV Mensch sich heutzutage wirklich noch darauf einlässt, die Plakette blind zu erteilen. Denn es geht um seinen Job. ICH würde mich darauf zumindest nicht einlassen. Zum anderen gibt es selbstredend viele Mängel, die den TüV überhaupt nicht interessieren. Aber wenn du nach dem TüV z.B. mit einer defekten Nummernschildbeleuchtung an kommst, kann der Händler sagen, nö, der Defekt war beim Kauf noch nicht vorhanden. Siehe TüV Bericht. Obs dann tatsächlich so war, ist uninteressant, da du ggf. Beweisen müsstest, dass der TüV das übersehen hat und sein Bericht fehlerhaft ist. Dürfte unmöglich sein.

    Ja, wie geschrieben, im ersten halben Jahr geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Fehler im Kern bereits von Anfang an bestand. Da müsste der Händler dann beweisen, dass das nicht der Fall war. Was für ihn ggf. sehr schwer ist. Deswegen hat man in den ersten 6 Monaten meist gute Chancen, sein Recht durchzusetzen. Man sollte sich dann auch nicht unbedingt auf die Garantie berufen, die ggf. weniger abdeckt. Ganz wichtig dabei ist aber: Gewährleistung ist IMMER eine Sache des Verkäufers. Da hat keine Versicherung und kein Hersteller (solange er nicht auch der Verkäufer ist) etwas mit zu tun. Das ist die Pflicht des Händlers.


    Ich habe meinen bei einem großen (nicht BMW) Händler hier in der Gegend gekauft. Der bestand quasi darauf, noch frisch TüV machen zu lassen. Obwohl ich das überhaupt nicht verlangt hatte. Aber ich denke, das ist für ihn noch einmal eine zusätzliche Absicherung. Zusätzlich hat er mir eine Gebrauchtwagengarantie verkauft (war im Kaufpreis enthalten und auch nicht verhandelbar/runter handelbar). Sollte jetzt mal etwas dran sein, heißt es für mich, erst einmal zu dem Händler hin. Denn fahre ich direkt nach BMW, kann ich zwar die Gebrauchtwagengarantie in Anspruch nehmen, verzichte aber dann auf die Gewährleistung.

    In den ersten 6 Monaten muß der Hänlder alles kotenlos reparieren (glaube ich). 1Jahr hast Du Garnatie und 24Monate Gewährleistung.


    Nimm es mir nicht übel, aber bitte nicht solche Gerüchte in die Welt setzen. Garantie und Gewährleistungen sind zwei Paar Stiefel und Garantie ist IMMER eine freiwillige Sache. Die meisten Händler verkaufen eine Gebrauchtwagengarantie mit, da sie das Risiko bei der Gewährleistung nicht eingehen möchten. Wenn sie das nicht machen, hat man keine Garantie. Und selbstredend muss der Händler auch nicht ALLES aufgrund der Gewährleistung reparieren. Bei Verschleißteilen z.B.
    Nach 6 Monaten wird's für den Kunden sowieso sehr schwer, da sich die Beweislast dann umkehrt. Man muss als Käufer dann beweisen, dass der Fehler im Kern bereits beim Kauf vorhanden war. Was u.U. unmöglich ist.

    ... sind leichte Vibrationen (fühlbar an Lenkrad und Sitz) im Stand normal beim N53 oder deutet das auf einen Fehler hin?


    Das macht meiner auch. Bei mir liegst aber an einer zu niedrigen Leerlaufdrehzahl. 640 upm sollte er haben, meiner läuft bei <= 600 upm. Ich müsste mal nach BMW und das anpassen lassen. So richtig stört es mich im Moment aber noch nicht. Denn läuft er mal mit etwas über 600 upm sind diese Vibrationen weg.


    Da ham se dein Auto aber mit ner Spraydose lackiert. :D


    War halt ein Ford. ;) Aber im Ernst. Hast du mal die Krallen einer Katze auf deiner Haut gespürt, wenn die die ausfährt? Da sind Kratzer bis zur Grundierung überhaupt kein Problem. Und das war damals ein BJ1996. Inzwischen sind die Lacke ja eher weicher und empfindlicher geworden.

    wieder so einer der diesen mist glaubt!! :rolleyes:


    Ich glaube das auch. Denn ich konnte das damals durch Zufall persönlich beobachten, wie eine Katze meinen Lack zerkratzt hat. Natürlich können die ihre Krallen einziehen. Aber sie können sie auch ausfahren. Und genau das machen sie, wenn sie keinen Halt finden und (ab)rutschen. Die dünnen Kratzer gingen damals bis auf die Grundierung.