Hallo,
beim ST X wird eine Tieferlegung von vorne 30-60mm und hinten 20-50mm angegeben.
Ist es richtig, dass diesen Werten immer das Serienfahrwerk zu Grunde liegt?
Im Gutachten wird der Abstand von Radmitte zu Radhausausschnittkante mit mindestens 315mm vorne sowie hinten angegeben.
Angenommen ich lasse das Fahrwerk jetzt mit der geringsten Tieferlegung von 30/20 einbauen, Achsen vermessen und anschließend eintragen.
Kann ich das Fahrwerk dann ohne Verlust der ABE bis zur minimalen Tiefe von 315mm verstellen oder ist dafür jedes mal eine erneute Eintragung nötig.
Ich frage deshalb, weil ich zuerst an eine Tieferlegung von 45/35mm dachte.
Leider habe ich die Angst, dass das schon für viele Bereiche (Einfahrt, Parkhaus, usw.) zu gering sein könnte.
Daher wäre es halt toll, falls man im Anschluss ohne große Probleme nochmals verstellen könnte.