Beiträge von ikkeRR

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    Original von Firefighter
    Wie ist es aber mit dem Überwachungssystem.


    Das funktioniert genauso wie mit RFT. Es kann sein, dass Du das System nullen mußt, wenn Du die Räder gewechselt hast - muß aber nicht.

    Zitat

    Original von Bavaria Klaus
    Dort heißt es wort wörtllich:" Winterreifen auf die
    Sternspeiche 189 sind von BMW nicht freigegeben. Damit ist für mich
    klar, WR sind nicht erlaubt,ob mit Gutachten oder ohne. Auch der Tüv
    kann diese Tatsache nicht außer Kraft setzen.
    Ich gehe davon aus, dass jeder Fahrzeughersteller, jede Felge freige-ben muß.


    Du machst sicher für nichts falsch, wenn Du das so für Dich entscheidest.


    Gibts hier echt niemanden, der sich damit auskennt? Göran?

    Zunächst würde ja helfen, wenn Bavaria Klaus sagen würde, woher her die Aussage hat. Gibts was schriftliches?


    Sodann wird es doch so sein, dass jeder Felgenhersteller (und im Falle der Sternspeiche 189 ist BMW der Felgenhersteller, zumindest derjenige, der sie vertreibt) beliebige Nutzungseinschränkungen formulieren darf, z.B.
    - auf bestimmten Autos
    - mit oder ohne Kette
    - mit bestimmten Ventilen
    - mit besonderer Anbringung von Gewichten


    - vielleicht sogar bestimmte Pflegevorschriften und auch bestimmte Reifen. Er könnte sogar reinschreiben, dass diese Felge nicht für schwarze Autos geeignet ist.


    Dafür gibts die ABE und das Gutachten.


    Häufig liest man z.B. in Gutachten:
    A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
    A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


    Wenn man die Felge anders verwenden möchte und trotzdem damit im öffentlichen Straßenverkehr fahren will, muß man zum Gutachter (TÜV) und sich diese besondere Situation abnicken lassen. Wenn ich also ein schwarzes Auto habe, muß ich zum TÜV und meine "schwarzes-Auto"/Rad-Kombination prüfen, begutachten und eintragen lassen.


    Damit sollte es schon möglich sein auf die 189er Felge Winterreifen aufzuziehen, wenn der TÜV das prüft und für gut befindet.


    Ich hab das schon mal gefragt: Haben wir keinen Experten hier, der sich damit so richtig auskennt?

    Zitat

    Original von ikkeRR
    Ich habe für meine 18 Zoll OZ-Felgen (Teilegutachen liegt vor) vom TÜV NORD (Köln) eine "Anbaubescheinigung für eine Rad-/Reifenkombination vuh 225/40 R 18 auch mit M+S (Verwendung nur von feingliedrigen Schneeketten an der HA möglich)".


    Was meinst Du eigentlich genau mit: "Von BMW bestätigt"?
    Hast Du was schriftliches?


    Wenn das stimmt, was machen wir denn dann mit meiner TÜV-Eintragung?

    Hallo Peter! Herzlich willkommen hier!


    Das wird bestimmt ein tolles Auto. Hab doch zwei Fragen:
    - Was meinst Du mit dem Baujahr 200 8) ? Nächstes Jahr ist 2008; oder meinst Du einen jungen Gebrauchten?
    - Soll es ein Benziner oder ein Diesel werden? (Ich behaupte ja immer, Diesel-Motoren gehören in Schiffe und LKWs, aber schon mal gar nicht in Cabrios und Coupes...)


    Zu den Felgen: Felgen-Auswahl ist zu 80 % Geschmack- und zu 20 % Vernunftssache:


    - Geschmack: Nimm die erste von Lex vorgeschlagene!
    - Vernunft: Nimm die erste von Lex vorgeschlagene - Denke mal ans Saubermachen...


    Am Rande: Große vollchrom-Felgen fallen besonders auf - willst Du das? Und: Felgen, die auffallen, müssen sauber sein, sonst fallen sie negativ auf!