Klar, darüber brauchen wir eigentlich nicht diskutieren. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Wobei es das leider - wie man hier sieht - wohl nicht ist.
Gibt es den Anspruch überhaupt? Erst gemeinte Frage. Denn die Garantie gibt dir ja der Hersteller und nicht das Autohaus. Und dass das nicht unbedingt dasselbe ist, mussten meine Eltern bei einer Klage gegen Citroën feststellen. Da war Citroën nicht für die Arbeiten/das Gebaren der Werkstatt verantwortlich.
Jetzt wird das bei einer NL natürlich anders aussehen, als bei einem Vertragshändler. Aber Grundsätzlich muss man seine Ansprüche ja gegenüber BMW durchsetzen. Wer dann im Endeffekt die Arbeiten durchführt, steht auf einem anderen Blatt.
Das ist so nicht richtig.
Erst einmal geht es hier um die Gewaehrleistung und nicht um Garantie. Die Gewaehrleistungsansprueche hat man immer gegen den Verkaeufer und nicht gegen den Hersteller. Sprich in diesem Fall geht es gegen die NL.
Siehe z. B. auch Wikipedia:
"Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware."
Ich weiss nicht inwiefern die NL zum BMW Konzern gehoeren etc., aber der Hauptansprechpartner ist vermutlich schon die NL in diesem Fall.