Beiträge von hydrou

    Egal wie lange das Auto still gelegt wird, sobald es wieder auf den alten Halter läuft, wird die alte Versicherung wieder aktiv. Des Weiteren gibt es bei der HP Annahmezwang, d.h. du willst wieder TK und VK abschließen, oder? Und da habt ihr in der Tat schlechte Karten, wenn euch die Versicherung kündigt. Und warum sollte die alte Versicherung die Kündigung zurück nehmen? Es bleibt wohl nur, dass du das Auto auf dich ummeldest.

    Ich versuche es noch einmal zu erklären am Beispiel von Heizungsanlagen oder generell Feuerungsanlagen, da ich damit beruflich zu tun habe:


    Der Hersteller beantragt eine CE-Zertifizierung nach Gasgeräterichtlinie und Maschinenrichtlinie und muss dazu ein Prüfprogramm absolvieren, was anschließend von akkreditierten Prüfstellen wie KIWA, TÜV Rheinland, DVGW etc. überprüft wird, u.a. hinsichtlich Emissionen von NOx, CO, etc. sowie Sicherheit und Einhaltung der geltenden Normen und Richtlinien. Im regelmäßigen Turnus wird stichprobenartig durch Tests sowie darüber hinaus durch Audits in der Fertigung durch die akkreditierten Prüfstellen überprüft, ob das Produkt weiter der Zulassung entspricht. Davon unabhängig überprüft der Schornsteinfeger trotzdem die Feuerstätte in regelmäßigem Turnus auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Emissionen und der Sicherheit.


    Übertragen bedeutet auf unser Problem der HU/AU bedeutet das, dass z.B. VW die Zulassung für die Fertigung und den Verkauf dieser Modelle untersagt bekommen müsste. Unabhängig davon müssen auf Kundenseite trotzdem weiterhin die Messungen durch den Schornsteinfeger respektive die HU/AU bestanden werden, um das Gerät oder Produkt weiter betreiben zu dürfen.


    Und noch eine Bemerkung zu Heizungsanlagen und speziell Holzfeuerungen und Kaminen:
    Es laufen aktuell Übergangsfristen, wobei Neuanlangen bereits strenge Anforderungen bezüglich Emissionen und auch Feinstaub einhalten müssen. Deswegen sind neue Kamine ohne Feuerraumtür auch nicht mehr zulässig und auch die bestehenden Anlagen müssen entweder die neuen Vorgaben erfüllen oder je nach Baudatum bis 2024 ausgetauscht werden. Und auch die Partikelfilterpflicht wird diskutiert und wird meiner Meinung nach auch in naher Zukunft kommen.

    Wieso unter Volllast? Man braucht nur aus der Typzulassung des Modells einen Referenzwert und kann diesen dann vergleichen. Und das kann z.B. an mehreren Stützstellen wie Leerlauf, 1000, 2000, 3000 und 4000 Upm vergleichen, ob das Fahrzeug noch dem Auslueferzustand entspricht oder ob durch Alterung, Defekte oder Manupulation mehr Emissionen entstehen.

    Die passende Technik zur Russmessung ist schon länger vorhanden, wurde nur bisher dank Lobbyarbeit effektiv verhindert. Ich habe selber während meiner Promotion damit gearbeitet und man kann vor allem Russ von Pollen oder Reifenabrieb unterscheiden. Wäre zum Beispiel auch sinnvoll für die Messung in Städten: http://www.lavision.de/de/prod…ter/soot-sensor/index.php


    Nur wird es dann für alle leistungsgesteigerten und DPF-losen Fahrzeuge eng... Und darum sollte es auch gehen, nicht nur um den Auslieferzustand, sondern jegliche illegale spätere Modifikationen.