Beiträge von hydrou

    DDre:


    Eine Abtretungserklärung stellt mich als Auftraggeber aber nicht frei... Immer schön das Kleingedruckte lesen.


    Wenn die Versicherung nicht oder erst nach Gerichtsprozess zahlt, bleibe ich weiter in der Haftung und schulde die Kosten.


    Ich hatte erst kürzlich den Fall, dass bei dem Auto meiner Frau ein größerer, durch uns nicht schuldiger Unfallschaden vorkam. Trotz Abtretung des ganzen Falles an die Marken-Werkstatt bekam ich nach einem halben Jahr die 2. Mahnung vom Gutachter, da dieser kein Geld bekommen hatte. Da war natürlich sofort Feuer auf dem Dach wegen Schufa-Eintrag etc.


    Es stellte sich dann heraus, dass die Werkstatt anstelle des Gutachters das Geld kassiert und "nur" "vergessen" hatte, es dem Gutachter weiter zu reichen, da sonst der Gutachter immer direkt von der Versicherung bezahlt wurde.


    Ohne sofortige und nachdrückliche Intervention durch mich bei Versicherung und Werkstatt hätte ich sonst selber den Gutachter bezahlen müssen, um Schufa und gerichtlichen Mahnbescheid zu verhindern.

    The second catalysator is for NOx only and has nothing to do with loss of power or strange metallic sounds as there are no moving parts inside.


    Only if it would be completely destroyed or broken, pressure loss would be to high and therefore other problems could arise. But I doubt, that this is here the case.


    However, the engine can and will run properly without a NOx catalysator as well, only fuel consumption would go up as lean combustion will be deactivated.


    So, as I understood, you do not live in Germany. Therefore, it could be legally ok to remove the NOx catalysator completely and give it a try.


    My guess would be, that the problems are indeed caused by the timing chain which makes things worse as the engine itself is in danger. And that there was a change of timing chain in the near past does not help as the N43 engine is prone to many problems and defects to the timing chain system.

    Wenn schon einen Spoiler für einen 318i, dann aber einen richtigen, damit der auch ordentlich Abtrieb und Anpresskraft für die Hinterachse erzeugen kann:


    Heckspoiler BMW 3er E90 Heckflügel Spoiler
    Heckspoiler BMW 3er E90 Heckflügel Spoiler Lieferumfang: > Heckspoiler > TÜV-Teilegutachten, 100% TÜV-geprüft und zugelassen! > Montagezubehör und -anleitung…
    joerg-tuning.com


    http://www.jms-fahrzeugteile.de/Heckfluegel-3tlg-mit-integrierter-Bremsleuchte-E90-Limousine-Kerscher-Tuning-BMW-E90-E91::562476.html


    Nicht dass am Ende noch die Räder durchdrehen...

    Der Fehler war, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Jetzt ist das Ding so gut wie durch. Allerdings greift die 130% Regel auf den WBW, der Restwert ist dabei vollkommen egal. Und 4400 Euro sind nur 110% des WBW mit 4000 Euro, also reparaturwürdig, aber nur bei vollständiger Reoaratur in Fachwerkstatt und weiterer Nutzung von min. 6 Monaten.


    BTW: Bei Anwendung der 130% Regel wird nie an dich ausgezahlt, sondern nur direkt mit der reparierenden Werkstatt abgerechnet. Sobald du selber abrechnen willst, wird es zur fiktiven Abrechnung und die 130% Regel greift nicht mehr.


    Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

    Der Wagen hat über 170 tkm runter und du hattest vor kurzem die Meldung DPF voll, muss gewechselt werden. Und da wunderst du dich, wenn durch den höheren Abgasgegendruck der Lader die Grätsche macht? Klingt für mich nicht nach einem Mangel, der beim Kauf schon vorlag, sondern Folgeschaden, da du (zu) lange mit vollem DPF gefahren bist.

    Ich lese im Eingangspost, dass der TE bzw. seine Eltern nicht an der Straße vor dem Haus, sondern in den angrenzenden Straßen parken. Und dort ist eben nicht ihr Grundstück, sondern öffentlicher Raum und evtl. außerhalb des Fahrzeugs angebrachte Kameras stehen im öffentlichen Raum.


    Im übrigen ist das von dir angeführte Urteil schon 22 Jahre alt, in 2010 hat das BGH die Hürden deutlich höher gelegt:
    BGH, Urteil vom 16.03.2010, Az. VI ZR 176/09


    Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

    Man kann Unrecht nicht mit Unrecht aufwiegen. Sprich beim Täter einbrechen, weil er bei mir eingebrochen hat oder sein Auto zerkratzen, weil er mein Auto zerkratzt hat. Oder seine Persönlichkeitsrechte verletzen, weil er ein Straftäter ist. Das mag unfair erscheinen, aber darauf basiert unser Rechtssystem.


    Zudem geht es bei unerlaubten Videoaufzeichnungen eben nicht nur um den Täter, weil ja ununterbrochen und ohne Unterscheidung aufgenommen wird. Der normale Passant oder Nachbar wird ja auch gefilmt, ohne dass seine Zustimmung eingeholt worden wäre. Und im Nachhinein verpixeln bringt da auch nicht mehr viel bzw. müsste man jeden Nachbar fragen, ob sein Haus/ Auto / Garten etc. verpixelt werden soll. Das sprengt dann schnell jeden sinnvollen Rahmen.

    Das ist leider falsch. Bereits die nicht genehmigte Aufzeichnung ist unzulässig, egal was danach damit gemacht wird. Die Veröffentlichung macht es nur noch schlimmer, denn auch die Übergabe an die Polizei und Verwendung im Strafverfahren ist eine Veröffentlichung. Wenn das ein Nachbar oder Passant oder selbst der Täter sieht und anzeigt, wird es unschön.


    Einzig und allein unter entsprechenden Auflagen darf das eigene Grundstück überwacht werden, wenn nur das eigene Grundstück zu sehen ist bzw. öffentlicher Raum ausgeblendet wird. Öffentliche Videoüberwachung ist einzig und allein durch die Polizei nach richterlicher Anordnung zulässig.


    Vor einiger Zeit gab es ein Gerichtsverfahren, weil ein Hausbesitzer auf seinem Grundstück eine Kamera aufgrund mehrerer Einbrüche installiert und auch den Bürgersteig gefilmt hatte. Nach dem nächsten Einbruch übergab er die Aufzeichnungen der Polizei. Einer der Täter verklagte ihn daraufhin und bekam sogar Recht, da er im öffentlichen Raum gefilmt worden war.
    Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk