20'' M-Felgen waren weder in D noch in IR Serie, sondern wurden nachgerüstet.
Dass Fahrzeuge in D besonders teuer sind, mag sein. Das trifft aber generell auf fast alle Lebensbereiche und auch die Lebenshaltungskosten zu.
20'' M-Felgen waren weder in D noch in IR Serie, sondern wurden nachgerüstet.
Dass Fahrzeuge in D besonders teuer sind, mag sein. Das trifft aber generell auf fast alle Lebensbereiche und auch die Lebenshaltungskosten zu.
Das fällt trotzdem auf, weil die ersten Stempel im Serviceheft holländisch sein dürften... Oder willst du das auch austauschen? Zudem kann man auch ganz einfach über die VIN-Abfrage feststellen, für welchen Markt das Auto gebaut wurde.
Und wer das vorsätzlich verschweigt, macht das arglistig und macht damit Tür und Tor auf für eine spätere Klage auf Rückabwicklung.
Zu guter letzt: Auch wenn es in anderen Ländern BMW Händler mit PC geben mag, i.d.R. sind die Systeme nicht Länderübergreifend kompatibel. Von daher kann z.B. ein deutscher Händler keine Einträge aus dem Ausland einsehen. Und damit ist die Wartungshistorie ohne Rechnungen und / oder Serviceheft eben nicht belegbar.
Ganz davon ab: Auch wenn nur Experten wissen, was die Unterschiede zwischen einem niederländischen, italienischen, deutschen und französischen Fahrzeug sein dürften. Alleine die Möglichkeit von Unterschieden in Ausstattung, Unterboden- und Hohlraumversiegelung etc. würde mir reichen, kein Importfahrzeug zu kaufen. Plus die oben beschriebene nicht belegbare Historie.
Zitatgehe ich aber davon aus, ansonsten kann man sie ja relativ schnell und günstig eintragen lassen
Das halte ich mangels Teilegutachten und Abgasgutachten für Wunschdenken... Oder warum glaubst du, sind der Großteil der Chiptuner ohne Betriebserlaubnis unterwegs?
Das war damals BMW Matthes als Händler. Abwicklung und Montage vor Ort war klasse.
Aber wenn sich keiner kümmert und dort anruft, wird das auch nix.
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Meine WaPu hat sich heute wohl auch verabschiedet. Was sind denn die Bedingungen für Kulanz auf die WaPu beim N55? BJ05/10, 102 tkm, Scheckheft vollständig bei BMW.
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Richtig. Und bei meinem Signum 3.0 V6 war es zum Schluss ein Riss im Block beim mittleren, hinteren Zylinder, weil der Motor einfach nicht für den Quereinbau und die fehlende Kühlung durch fehlende Luftunströmung einwickelt worden war. Ganz zu schweigen von den höheren Geschwindigkeiten in D, wofür der Geländewagenmotor ebenfalls nicht gedacht war. War damals eine bittere Sache, da keine Kulanz und keine Einsicht seitens Opel. Aber ohne diese Erfahrung wäre ich jetzt nicht bei BMW gelandet...
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Ja, Spurplatten und Einzelabnahme mit Traglastgutachten.
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Wenn die Teilenummer nicht identisch ist und bei einem möglichen, auch später beim nächsten Besitzer, Unfall der Beifahrer verletzt werden sollte, ist das ganz dünnes Eis, wenn es heraus kommt.
Und das wegen 100 Euro? Da habe ich wenig Verständnis.
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DDre:
Eben. Es ging mir ja um den Teil, dass eben nicht immer alles glatt läuft, wenn man auf eine Abtretungserklärung vertraut. Denn du hattest ja geschrieben: "Zu BMW fahren, Abtretung unterschreiben, alles gut, kein Papierkrieg". Und meine Erfahrung zeigt, dass das nicht immer zutreffen muss, auch und gerade bei Marken-Werkstätten.
Das ist kein Halbwissen, sondern Realität und Fakt. Lese doch einfach beim nächsten Mal die Abtretungserklärung komplett durch, bevor du unterschreibst. Und eine Webpage ist wohl kaum eine belastbare Quelle, auf die ich mich in solchen Dingen verlassen würde, ich frage da lieber meinen Anwalt. Vor allem, da dein Link zu einer Werbeseite geht, wo Gutachter gegen Geld verlinkt werden.
Und ich habe nicht von Vorkasse geschrieben, sondern danach, wenn sich die Versicherung Zeit lässt. Auch der beste Anwalt hilft dir nicht, wenn die Versicherung es aussitzt und es vor Gericht geht. Kein Gutachter wartet mal eben zwei Jahre, bis nach dem Prozess die Versicherung zahlt.
Des Weiteren ist es bei unklarer Schuldfrage bzw. Teilung der Haftung auch so, dass man seinen Gutachter genauso anteilig selbst zahlen muss. Von daher ist vorher genau abzuwägen, ob es sich bei geteilter Schuldfrage lohnt, einen Gutachter einzuschalten. Der Werkstatt ist das hingegen egal, auch trotz oder wegen der Abtretung. Sollte also nachher heraus kommen, dass die Schuld anteilig war, dann zahlst du den Gutachter und die Werkstatt anteilig selbst.