... hab mich nochmal schlaugemacht bezüglich eintragung von Volk felgen.
seit dem 1.1.09 ist eine eintragung in der altbekannten form nicht mehr ohne probleme durchführbar, weil es von Volk keine Festigkeitsgutachten zur felge gibt. es sieht zurzeit so aus das die TÜV-Eintragung auch wenn man eine bekommt eher auf unwissenheit der prüfer passiert oder man genügend glück bzw. beziehung hatte. weil selbst die sonderabnahme das Festigkeitsgutachten braucht und ohne diesen eigentlichs nichts möglich ist. ...
Ich glaube nicht, dass nach den verschärften Anforderungen an die TÜV-Abnahmen bei den Prüfern Unwissenheit, Glück oder Beziehungen eine Rolle spielen ... kein Prüfer wird mehr was eintragen, was nicht 100% gesetzeskonform ist, den sonst trägt er die alleinige Haftung.
Da mir QAS glaubhaft versichert hat, die Volk bei sich im Hause eintragen zu können, nehme ich an, dass QAS ein TÜV-certifiziertes Festigkeitsgutachten hat ... ich weiß, das es aus Internetforen, dass es japanische Certifizierungsgutachten zu den Felgen gibt und bestimmte Werte sogar auf den Felgen selbst stehen sollen ... QAS ist ein Rennsportausstatter, der viele Racingparts anbietet, warum sollten die an Telefon bewußt die Unwahrheit sagen, jeder vernüpftige Kund würde ja nur nach erfolgter TÜV-Abnahme zahlen, oder?
Uli_HH