Wenn das Fahrzeug von einem Händler ist, schnellstmöglich den Mangel schriftlich anzeigen (bevor die 6 Monate rum sind) und er ist durch die gesetzliche Gewährleistungsfrist verpflichtet den Mangel zu beseitigen, es sei denn er kann beweisen, dass der Mangel beim Kauf nicht ursächlich vorhanden war, was aber praktisch unmöglich ist
Solche Klauseln wie "Fahrzeug in Ordnung" sind denke ich eh unwirksam, da du als Leie den Zustand nicht beurteilen kannst
Nach 6 Monaten ist aber beweißlastumkehr und du hast die Arschkarte, also beweg Dich! Schick das Schreiben am besten per Einschreiben oder lass Dir auf einer Kopie persönlich den Empfang quittieren! Wenn er nicht einsichtig ist, sofort zum Anwalt! Hier spielt die Zeit gegen Dich!