Beiträge von Herbi81

    Die nächste Wartung wurde dann 01/2010 bei meinem Händler gemacht bei Kilometerstand 30500.Also im Prinzip da,wo er ihn in Zahlung genommen hat.Dann wurde noch eine Wartung gemacht vor der Auslieferung,also im März diesen Jahres.

    Und wo ist die Wartung 11/2008? Sobald der Servicezähler im Fahrzeug nicht bei BMW mit entsperechndem Auftrag zurückgestezt wurde, passt der Rückstellzähler nicht mehr zur Historie bei BMW und damit gilt meiner Meinung nach vorbei mit Kulanz! Der Vorbesitzer hat die Wartung vorgezogen und ist danach aber über den eigentlich von BMW vorgeschriebenen Wartungszeitraum von 2 Jahren gefahren, das ergibt sich aus dem Baujahr! Das Fahrzeug hätte 2008 zum BMW Service gemusst und nicht erst 2010! Ich denke er redet sich raus, weil 2 Jahre oder 30.000km bzw. Serviceanzeige gilt! Man muss aber wenn man die KM-zahl nicht erreicht trotzdem nach 2 Jahren zum Ölwechsel und der wurde eben nicht bei BMW gemacht, damit auch kein Premium Selection!

    das alles nachzu bessern und dir vielleicht noch mit einem kleinen Geschenk entgegen zu kommen

    Das ändert nichts daran, das da unter Umständen der Verdacht des "Betrugs" naheliegt, da würde ich auch nicht einfach nur nachbessern lassen, nach dem Motto "Das kann ja mal passieren"! Rückabwicklung wäre vielleicht zu viel des Guten aber ne ordentliche Entschädigung + Mängelbeseitigung wäre mal ein Anfang!

    dass jeder Wert in der Anzeige eingestellt werden kann. ?

    Ja, war bei mir auch so, die haben vergessen den mikrofilter zurück zu setzen, das habe ich drei montae nach dem eigentlichen Termin reklamiert und gesagt wenn die den jetzt zurück setzen dann aber bitte passend zu allen anderen Terminen und eben nicht 3 minate hinten dran. Das haben die gemacht, also muss da möglich sein.

    Und wie sieht sowas eigentlich für eine Garantiezeit aus? Muß dafür vorher der Service auch "nur" bei BMW durchgeführt worden sein, um im Garantiefall Anspruch zu haben?

    Das zweite Jahr schon, du hast keine Garantie sondern Gewährleistung! Auch für Kulanz nach der Gewährleitungspflicht besteht für Dich keine Chance mehr! Den würde ich einen Satz heiße Ohren verpassen und auf eine schriftliche Stellungnahme drängen, dass aufgrund falscher Vertragsausgangslage BMW trotzdem zu Ihren Garantie und Kulanzleistungen verpflichtet ist, ansonsten mit anwaltlicher Wandlung des Vertrages drohen, da das Fahrzeug nicht den Vertraglich zugesicherten Grundlagen und Bedingungen entspricht!