Wenns der TÜV abnimmt, isses ok.
Das ist so leider nicht ganz richtig. Imho verlieren nachträglich bearbeitete RL's immer Ihre ursprüngliche Zulassung, weshalb meist ein§21 Gutachten für die Lasur auch nicht immer ausreicht! Gerade in Bayern werden auch Auto's still gelegt, welche Gutachten für Umbauten haben, die eigentlich nicht zulässig sind! Hab's aus diesem Grund bisher auch gelassen, auch wenn AMJ spitzen Gutachten dafür hat
Normalerweise geht das nur mit komplett neuem Lichttechnischem Gutachten. Die Rechtslage ist hier eben nicht hundert prozentig klar! Für lückenlose Aufklärung wäre ich auch immer zu haben!