Beiträge von Herbi81

    ganz einfache sache A hat ein auto von B gekauft mit km X.
    A hat findet raus dass km stand nicht X ist sondern X + Y beträgt
    A klagt B an
    B muss beweisen dass er nichts am fahrzeug gedreht hat.


    So ist es nicht! Wir sind nicht in Amerika! In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung! Man ist solange unschuldig, bis die Schuld bewiesen werden kann! Da aber hier entwedern unser Fredersteller oder der Vorbesitzer manipuliert haben kann, muss zweifelsfrei geklärt werden wer es war. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden gilt "In dubio proreo" also Freischspruch, da die Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann :!: Schaut nicht so viel USA Gerichtsfilme :totlachen:

    Du hast doch bestimmt einen Kaufvertrag vom Audi? Da steht der Kilometerstand 180t drauf. Dann hast du ständig Ärger mit den Autohäusern gehabt, richtig? Auch auf den Rechnungen steht der Kilometerstand. Also kannst du doch nachweisen über welchen Zeitraum Deine 23t km drauf gekommen sind. Nun muss er Dir erst einmal nachweisen, dass du statt den 23tkm in kurzer Zeit weit über 180tkm gefahren bist...ich denke das wird schwer :whistling: erst ignorieren, wenn du Post vom Anwalt etc. bekommst dann ab zum Rechtsanwalt. GGf. kannst du sogar sofort anfangen gegen deinen Verkäufer vorzugehen!


    Bitte Herbi81 VFL Serienfront Kunststoff (Non-Carbon) hinzufügen

    Bei dem vom Werk aus frei gegebenen Kombinationen muß der Tacho exakt stimmen, sonst gibt es keine Freigabe. ;)


    Das stimmt defintiv nicht! 3-5% Abweichung sind die Regel, wichtig für die Zulassung ist nur, dass der Tacho nur nach oben abweichen darf. Um alle verschiedenen Original zugelassenen Rad-Reifenkombinationen unter diesen Hut zu bekommen wird das so ausgelegt, dass bei den größten Abrollumfängen nur eine minimale Abweichung nach oben verbleibt. Das ist in diesem Fall die 19" Variante. Ein 205/55R16 hat damit durch den kleineren Abrollumfang eben die größte Tachoabweichung ;)