Es kommt also hauptsächlich darauf an, daß es sich um einen renommierten Hersteller der Felgen handelt, denn dann ist durch das QM sichergestellt, daß die Felgen nach bestimmten Richtlinien und in reproduzierbarer Qualität hergestellt wurden.
Wenn man dann mit Felgen eines ausländischen Produzenten kommt, die der TÜV nicht kennt und kein Festigkeitsgutachten vorhanden ist, dann gibt es wohl keine Chance einer seriösen Eintragung.
Es kommt hauptsächlich darauf an,dass mindestens ein Festigkeitsgutachten beiliegt, welches zweifelsfrei der Felge zuzuordnen ist und nicht ob der TÜV den Felgenhersteller kennt. ISO 9001 interessiert den TÜV wenn er Gutachten sieht erst recht nicht!